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Datenschutz endet nicht am Werkstor

erschienen in Clara, Ausgabe 13,

Moderne Informations- und Kommunikationstechniken werden nicht nur zunehmend im privaten und öffentlichen Leben eingesetzt, sondern prägen heute die gesamte Arbeitswelt. Daten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern finden sich zunehmend zur Weiterverarbeitung in digitalen Speichern wieder. Nicht erst die Bespitzelungsaffären beim Lebensmitteldiscounter LIDL, der Telekom oder der Bahn zeigen, dass Beschäftigte auch an ihrem Arbeitsplatz gegen die Verletzung ihres informationellen Selbstbestimmungsrechtes geschützt werden müssen. Dieses Selbstbestimmungsrecht hat das Bundesverfassungsgericht vor kurzem in den Rang eines Grundrechts erhoben.
Die gegenwärtige Gesetzeslage zeichnet sich dennoch vor allem durch das Fehlen gesetzlicher Vorgaben zum Schutz der Daten von Beschäftigten aus. Diesen Umstand haben mehrere Unternehmen ausgenutzt, um ihre Belegschaften überwachen zu lassen. Betroffen sind nicht nur Unternehmen, in denen keine Arbeitnehmervertretungen existieren, auch in Betrieben mit vorhandenen Arbeitnehmervertretern gibt es oftmals Schwierigkeiten, die Interessen der Beschäftigten durchzusetzen. Denn Mitbestimmungsrechte in Bezug auf den Datenschutz im Betriebsverfassungsgesetz sind nur ungenügend geregelt.
Der Deutsche Bundestag hat deshalb kürzlich die Forderung erhoben, den Schutz der Beschäftigtendaten endlich gesetzlich zu regeln. Außer schönen Worten, einigen Presseerklärungen und mehreren so genannten Datenschutzgipfeln im Bundesinnenministerium folgte aber nichts. Die Bundesregierung bleibt in Sachen Stärkung des Arbeitnehmerdatenschutzes untätig.
DIE LINKE hatte dazu bereits im Dezember 2008 einen Antrag eingebracht. Kernforderung darin ist: Der Datenschutz darf nicht am Werkstor Halt machen. Arbeitgeber haben die Grundrechte ihrer Beschäftigten auch während der Arbeitszeiten zu respektieren. Denn: Grundrechte werden nicht wie Mäntel an der Garderobe abgegeben, sobald man den Arbeitsplatz betritt.
So fordert DIE LINKE nicht nur einen Schutz personenbezogener Daten während der Ausübung eines Arbeitsverhältnisses, sondern auch nach dessen Beendigung. Klar definierte Regelungen über die Erhebung, Verwendung, Veränderung und Speicherung von Beschäftigtendaten sollen hierfür in einem Gesetz klar geregelt werden. Zudem muss den Personalvertretungen in Unternehmen ein ausreichendes Informations- und Mitspracherecht bei der Erhebung und Speicherung von Personendaten eingeräumt werden. Die verdachtsunabhängige und massenhafte Überwachung am Arbeitsplatz gehört ebenso verboten wie die Erstellung von Verhaltensprofilen durch den Arbeitgeber. Um diese und weitere Forderungen durchzusetzen, spricht sich die Linksfraktion für die Bereitstellung von betrieblichen, persönlich und sachlich unabhängig arbeitenden Datenschutzbeauftragten aus.
DIE LINKE wird aber auch in der kommenden Legislaturperiode an ihren Forderungen festhalten und erneut einen entsprechenden Antrag einbringen.