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Datenmissbrauch durch Unternehmen

Von Jan Korte, erschienen in Klar, Ausgabe 18,

Regierung lässt Beschäftigte beim Datenschutz im Stich.

Wenn die Berliner Betriebsrätin Mona Frias über ihren Arbeitgeber, die Drogeriekette Schlecker, redet, wird sie energisch: „Taschenkontrollen in den Filialen. Testkunden, die das Verhalten der Verkäuferinnen kontrollieren. Detektive, die nicht nur der Kundschaft, sondern auch der Belegschaft hinterher spionieren“. Erst kürzlich haben Kollegen in einer ostdeutschen Filiale eine versteckt installierte Videokamera gefunden und diese bei der Unternehmensleitung abgegeben.

Sie selbst hätte so einen Fund sofort zur Anzeige gebracht, sagt Mona Frias, die als Betriebsratsvorsitzende für 42 Verkaufsstellen in drei Berliner Bezirken zuständig ist. „Aber diesen Schritt wagen viele Kollegen nicht“, sagt sie. Sie haben Angst vor Kündigungen, Versetzungen, Schikanen. Viele wissen zu wenig über ihre Rechte beim Datenschutz am Arbeitsplatz.

Schlecker ist nicht der einzige Konzern, der mit Datenskandalen Aufmerksamkeit erregte. Die Telekom sammelte jahrelang die Telefondaten von Mitarbeitern, legte nach Personen sortierte Ordner an. Die Deutsche Bahn bespitzelte  173000 Angestellte. Die Supermarktkette Lidl archivierte gesetzeswidrig Informationen über Krankheiten ihrer Beschäftigten. Datenmissbrauch findet bei vielen Unternehmen statt.

Der kürzlich vorgelegte Gesetzentwurf von Innenminister de Maizière (CDU) ändert an diesem Problem wenig. „Er verfehlt das Ziel eines zeitgemäßen und verbesserten Schutzes der Beschäftigten vor Überwachung und übermäßiger Kontrolle“, kritisiert der Datenschutzexperte Jan Korte (DIE LINKE). Verbieten will die Bundesregierung nur die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz, zahlreiche Schikanen würden jedoch legalisiert. „Ein Beschäftigtendatenschutzgesetz muss sich aber an den Interessen der Beschäftigten, nicht an denen des Unternehmens orientieren“, sagt der 33-jährige Datenschutzbeauftragte der Fraktion DIE LINKE.

Er kündigt an: „Wir werden mit allen parlamentarischen Mitteln den Gesetzentwurf aus dem Innenministerium bekämpfen.“ Zudem wolle man Bürgerrechtsbewegungen und Gewerkschaften im Kampf für das Arbeitnehmerrecht auf informationelle Selbstbestimmung unterstützen.