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Das muss drin sein – Arbeit unbefristet

Gerade junge Beschäftigte müssen sich mit befristeten Verträgen durchschlagen. Sie hangeln sich von Job zu Job. Läuft der Vertrag aus, ist völlig unklar, wie es weitergeht. Soll man für die Wahl zum Betriebsrat kandidieren? Oder sich doch lieber bedeckt halten, weil der Vertrag verlängert werden muss? Wie steht’s um die Familiengründung? Wenn der befristete Job die Regel ist, wird Lebensplanung zum Risiko.

DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass unbefristete Verträge wieder zur Regel werden. Gute Arbeit muss sicher sein, tariflich bezahlt und Mitbestimmung ermöglichen.

Befristungen haben in Deutschland Hochkonjunktur 

Die Anzahl der Beschäftigten mit befristeten Verträgen hat sich in den letzten zwanzig Jahren verdreifacht – auf 2,7 Millionen. Fast jede zweite Neueinstellung ist nur auf Zeit. Angeblich sollen Befristungen den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern. Faktisch werden sie aber von Unternehmen als verlängerte Probezeit genutzt. Dabei reichen die üblichen sechs Monate völlig aus, um zu prüfen, ob eine Person in den Betrieb passt.

Junge Menschen werden besonders oft mit einem befristeten Vertrag abgespeist: bei den 15- bis 25-Jährigen ist es ein Viertel, bei den 25- bis 35-Jährigen sind es immer noch 14 Prozent. Dies liegt deutlich über dem durchschnittlichen Befristungsanteil von 9,5 Prozent. In fast allen Altersgruppen trifft es überproportional Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund. So werden 67,7 Prozent aller Frauen unter 25 Jahren bei einer Neueinstellung nur befristet – gegenüber 39 Prozent der Männer. 

Befristungen verhindern gute Arbeit

Befristet Beschäftigte schleppen sich krank zur Arbeit, nehmen seltener Urlaub, überfordern sich häufig. Wer dem Leistungsdruck standhält und sich unterordnet, wird vielleicht weiterbeschäftigt. Eine Festanstellung wird zum Luxus, den man sich hart erkämpfen muss. Befristungen schaffen Unsicherheit und erschweren eine verlässliche Lebensplanung. 

Befristungen schleifen das Arbeitsrecht

Befristungen dienen als legales Instrument, um Arbeitsrechte gezielt zu umgehen. Die Unternehmen brauchen keinen Kündigungsgrund und sparen sich Prozesse und Kosten. Gerade für junge Leute erleichtern Befristungen nicht den Einstieg in den Arbeitsmarkt, sondern sind einer der Hauptgründe, warum viele dort nicht richtig ankommen.

Befristungen sind eine Machtstrategie

Befristungen erschweren die betriebliche Interessenvertretung. Wer um den nächsten Vertrag bangt, wird sich seltener zu Wort melden, den Betriebsrat nicht offen unterstützen und zögern, sich an Streiks zu beteiligen. Befristungen schwächen die Kampffähigkeit und Verhandlungsmacht der Gewerkschaften und untergraben die Mitbestimmung. Befristete Arbeitsverträge in Kombination mit schlechter Entlohnung sind Teil von Unternehmensstrategien wie etwa beim Versandhändler Amazon.

 

Gute Arbeit unbefristet

Es gibt berechtigte Sachgründe für einen befristeten Vertrag. Bei Krankheit, Eltern-zeit oder plötzlichem Ausfall einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters muss der Arbeitgeber die Personallücke überbrücken. Doch das Teilzeit- und Befristungsgesetz geht weit über diese berechtigten Gründe hinaus. Es bietet Arbeitgebern viel zu weitgehende Möglichkeiten, Dauerarbeitsplätze rechtlich legal durch Zeitverträge
zu ersetzen. Der Wunsch der Arbeitgeber nach unbegrenzter Flexibilität ist mit dem Schutzbedürfnis der Beschäftigten nicht vereinbar. Es ist daher dringend erforderlich, die gesetzlichen Möglichkeiten für Befristungen drastisch einzuengen. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz muss geändert werden.

DIE LINKE will:

1. Befristungen ohne Sachgrund abschaffen

DIE LINKE fordert die Streichung der »sachgrundlosen Befristung« aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.

2. Sachgründe beschränken

DIE LINKE will Befristungen auf ein unvermeidbares Maß reduzieren. Sie verlangt die Streichung des Sachgrundes »Befristung zur Erprobung«. Bei öffentlicher Finanzierung soll die Befristung der Haushaltsmittel kein Grund mehr für die Befristung von Arbeitsverträgen sein.

3. Kettenbefristungen verhindern

Spätestens jeder dritte Vertrag beim gleichen Arbeitgeber muss ein fester Vertrag sein. Wenn eine Arbeitskraft mehr als zwei Mal einen Vertrag erhält, kann ihr Einsatz als regelmäßig und dauerhaft angesehen werden. 

 

 

 

Die gesetzlichen Regelungen zu Befristungen

Befristungen sind Arbeitsverhältnisse, die auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt sind. Sie werden in § 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) geregelt. Es gibt zwei Arten von Befristungen:

– die durch einen sachlichen Grund gerechtfertigte Befristung und

– die sachgrundlose Befristung.

In § 14 Absatz 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes werden die wichtigsten zulässigen sachlichen Gründe aufgezählt, zum Beispiel vorübergehender Bedarf, Vertretung eines Beschäftigten, erste Stelle nach Ausbildung oder Studium, Befristung zur Erprobung, Bezahlung aus befristeten Haushaltsmitteln.

Befristungsgründe lassen sich abwechselnd so kombinieren, dass sich Beschäftigte über lange Zeit oder sogar dauerhaft in Kettenbefristungen befinden.

In § 14 Absatz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes steht die sachgrundlose Befristung. Unternehmen haben die Möglichkeit, eine Person für die Dauer von zwei Jahren ohne Angabe eines konkreten Grundes befristet einzustellen. Innerhalb der zwei Jahre können sie den Vertrag bis zu drei Mal verlängern. Eine sachgrundlose Befristung ist nicht möglich, wenn mit demselben Arbeitgeber vorher bereits ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.