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Das Gesetz verdient den Namen nicht

Von Katrin Werner, erschienen in Clara, Ausgabe 40,

Katrin Werner mit einem Plädoyer für wirkliche Teilhabe, Gerechtigkeit und Respekt für Menschen mit Behinderungen.

Um es klar zu sagen: Sollte dieser Entwurf des Bundesteilhabegesetzes Wirklichkeit werden, dann wird es keine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben geben. Das ist, angesichts des jahrelangen Beteiligungsprozesses vieler Betroffener und ihrer Selbstvertretungsorganisationen ein Schlag ins Gesicht.

Wichtige Voraussetzungen zur Teilhabe werden nicht erfüllt. So sind Teilhabeleistungen weiterhin abhängig vom Einkommen und Vermögen der Menschen. Die Altersarmut von Menschen mit Behinderungen wird somit verfestigt. Ihr Wunsch- und Wahlrecht zum Lebensort und zur Lebensform wird unter Kostenvorbehalte gestellt. Und der Kreis der Leistungsberechtigten wird durch eine höhere Anzahl Kriterien stark eingeschränkt.

Was jetzt vorliegt, ist ein Spargesetz. Betroffene sind zu Recht wütend und fordern die Rücknahme des Entwurfes. Dafür zeigen sie sich auf der Straße, demonstrieren, ketten sich im Berliner Regierungsviertel an der Spreeabsperrung an. Ich hoffe, wir können den Druck zusammen mit vielen Betroffenen und Selbstvertretungsorganisationen weiter erhöhen, um doch noch ein Teilhabegesetz zu bekommen, das seinen Namen verdient.

Katrin Werner ist behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE