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Das dürfen wir uns nicht bieten lassen

Von Gregor Gysi, erschienen in Klar, Ausgabe 34,

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Regierung Australiens schloss mit den USA ein Freihandelsabkommen und bereut dies im Nachhinein zutiefst. Nach dem Inkrafttreten des Abkommens verlangte ein australisches Gesetz, dass auf Zigarettenschachteln ein Hinweis auf die Gesundheitsgefährdung erfolgen müsse. Daraufhin verklagte der Tabakkonzern Philip Morris die australische Regierung wegen des Verstoßes gegen die Investitionsschutzklausel auf Schadenersatz.

Nun soll dieses abschreckende Beispiel auch bei uns Schule machen. Ein Abkommen der Europäischen Union mit Kanada (CETA) ist bereits unterschriftsreif, ein weiteres mit den USA (TTIP) wird noch verhandelt. In dem inzwischen bekannt gewordenen Abkommen mit Kanada ist genau jene berüchtigte Investitionsschutzklausel enthalten. Sie sieht vor, dass Konzerne vor internationalen, außerstaatlichen Schiedsgerichten Regierungen auf Schadenersatz verklagen können, wenn diese neue Gesetze, etwa im Verbraucherschutz und den Arbeitnehmerrechten, als Investitionshemmnis ansehen.

Das dürfen wir uns nicht bieten lassen. Wenn künftig Schiedsgerichte vorbei an allen ordentlichen Gerichten bei den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern Schadenersatzforderungen für die Konzerne eintreiben können, dann geht es um ein weiteres Stück einer Entstaatlichung, einer Entmündigung der Bürgerinnen und Bürger und einer Schlechterstellung aller deutschen Unternehmen, die den ordentlichen Gerichtsweg weiterhin zu beschreiten haben.

Mit solidarischen Grüßen

Gregor Gysi ist Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE