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Das BKA - Gesetz ist nicht hinnehmbar

erschienen in Clara, Ausgabe 11,

Selten hat ein innenpolitisches Thema ein solches Aufsehen erregt, wie das Bundeskriminalamtsgesetz. Klare Indizien dafür: Innenminister Schäuble tat alles Erdenkliche, um dieses Gesetz durchzupeitschen. Auf der anderen Seite wehrten sich - wie schon lange nicht mehr - so viele Vereine, Verbände und Interessenvertretungen gegen dieses Gesetz. Nicht zuletzt die Demonstrationen unter dem Motto »Freiheit statt Angst« haben deutlich gezeigt, dass zunehmend mehr Bürgerinnen und Bürger nicht mit dem Abbau von Grund- und Freiheitsrechten einverstanden sind. Die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit ist völlig zugunsten der Sicherheit aus dem Lot geraten und berührt die Grundfesten einer demokratischen Gesellschaft. Und genau hierfür ist das BKA-Gesetz das Sinnbild.

Im Kern geht es dabei um die Schaffung einer zentralen Polizeibehörde des Bundes nach Vorbild des amerikanischen FBI. Das beschlossene Gesetz gestattet demnach einer Polizeibehörde, geheimdienstliche Befugnisse zu nutzen, wie etwa den Spähangriff, die optische Überwachung von Wohnungen mit Videokameras. Hier steckt schon der grundlegende Kern der Kritik: Das BKA-Gesetz hebt die Trennung von Polizei- und Geheimdiensttätigkeit auf. Niemand kann mehr dieses neue deutsche FBI kontrollieren: Geheimdienste arbeiten im Geheimen und sind kaum zu überprüfen. Es geht also darum, eine unkontrollierbare Machtfülle des BKA zu stoppen. Demokratie bedeutet auch Begrenzung von staatlicher Macht.

Neu am BKA-Gesetz und besonders heftig in der Kritik ist die Online-Durchsuchung. Heute werden die meisten persönlichen Daten wie etwa die Steuererklärungen, Liebesbriefe, Tagebücher und vieles mehr auf der Festplatte gespeichert. Eine Online-Durchsuchung ist also ein massiver Eingriff in die Privatsphäre eines Menschen. Bei einem begründeten Verdacht kann man bereits heute schon Computer beschlagnahmen und überprüfen.

Gleiches trifft für die Aufweichung des Zeugnisverweigerungsrechts durch das BKA-Gesetz zu. Es sieht vor, die Rechte und den Schutz von Journalisten, Ärzten und Anwälten einzuschränken. Bei Abgeordneten anderseits bleibt der volle Schutz bestehen. Für Journalisten bedeutet dies zum Beispiel, dass sie ihre Informanten nicht mehr gänzlich schützen können. Das Gesetz behindert somit auch die Pressefreiheit.

All diese Gründe zeigen: Das BKA-Gesetz ist ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte, die in langen Jahrzehnten erkämpft wurden. DIE LINKE will eine andere Innenpolitik, die Sicherheit bringt, aber niemals auf Kosten der Freiheitsrechte gehen darf. Daher haben wir ein Moratorium für alle Gesetze der inneren Sicherheit gefordert, um diese zu überprüfen und mit Bürgerrechtsorganisationen und vielen Verantwortlichen zu diskutieren. Wir stellen uns dem Überwachungsstaat entgegen. Im Parlament und auf der Straße.