Zum Hauptinhalt springen

Dagegen klagen wir:

erschienen in Klar, Ausgabe 26,

– Fiskalpakt und ESM können von deutscher Seite nicht gekündigt werden – weder durch Entscheidung des Parlaments noch durch Wahlen. Die Bevölkerung wäre entmündigt.
– Der Fiskalpakt sieht quasi automatisch greifende Sanktionen bei Regelverstößen vor. Er greift massiv in die Haushaltssouveränität der Staaten ein.
– Die nationalen Haushalte von Defizitstaaten, wie etwa Deutschland, müssen in Brüssel vorgelegt werden, und der Europäische Rat und die EU-Kommission können ein Veto gegen den Haushalt einlegen. Nicht mehr die Bürger entscheiden durch Wahlen über die Haushaltspolitik, sondern europäische Institutionen.
– Das ist eine grundlegende Aushöhlung der Demokratie, ein Parlament ohne Haushaltsrecht ist ein kastriertes Parlament.
– In Deutschland müsste, den Regelungen des Fiskalpakts zufolge, schneller und radikaler in den öffentlichen Haushalten gekürzt werden. Auch das ist ein Eingriff in das nationale Haushaltsrecht.
– Die Haftungssummen im Rahmen des ESM, also wie viel im Bedarfsfall den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern abverlangt wird, sind unkalkulierbar. Auch hier verlieren Parlament und Bevölkerung das Recht, über die finanziellen Belastungen der öffentlichen Haushalte selbst zu entscheiden.