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CDU will Lohnnachzahlung verhindern

erschienen in Klar, Ausgabe 24,

200000 betrogene Leiharbeiter haben derzeit die Chance, Lohnnachzahlungen einzuklagen. Es geht um Milliarden. CDU und CSU wollen das verhindern.

200000 betrogene Leiharbeiter haben derzeit die Chance, Lohnnachzahlungen einzuklagen. Es geht um Milliarden. CDU und CSU wollen das verhindern.
Es ist einer der größten Erfolge für Leiharbeiter in den letzten Jahren. Seitdem das Bundesarbeitsgericht im Dezember 2010 der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) die Tariffähigkeit abgesprochen hat, besteht für Hunderttausende betrogene Leiharbeiter die Möglichkeit, nachträglich Lohn einzuklagen. Erste Klagen sind erfolgreich, und Leiharbeiter erwirkten Nachzahlungen von bis zu 13 000 Euro. Jetzt könnten Hunderttausende nachziehen und endlich den Lohn bekommen, der ihnen durch die rechtswidrigen Tarifverträge zwischen den christlichen Gewerkschaften und den Leiharbeitsfirmen vorenthalten blieb.
Doch das wollen CDU- und CSU-Abgeordnete jetzt verhindern – mit einer Gesetzesinitiative, die die Leiharbeitsfirmen schützt.  Im Klartext: Nachträglich sollen einfach die Gesetze geändert werden, um die vom Gericht angeprangerte Ausbeutung legal zu machen.
Sollte die Union mit ihrer Initiative Erfolg haben, wäre das für Hunderttausende Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter ein Schlag ins Gesicht. Für sie geht es nicht nur um hohe Lohnnachzahlungen, sondern auch um verlorene Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Weil sie rechtswidrig bis zu 40 Pro-zent weniger Lohn als die Stammbe-legschaft bei ihren Leiharbeitsfirmen erhielten, entgingen ihnen da Beiträge, die auch den Sozialkassen und somit allen Bundesbürgerinnen und -bürgern fehlen. Insgesamt geht es um mehrere Milliarden Euro.
Für die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Sabine Zimmermann, kann es nur eine Konsequenz aus dem zähen Kampf der Leiharbeiter für ihre Rechte geben, und zwar eine politische: »Nur die konsequente Regulierung und Eindämmung der Leiharbeit schützen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ausbeutung.«