Zum Hauptinhalt springen

Bedarfsgemeinschaften treiben Erwerbslose in Abhängigkeit

erschienen in Querblick, Ausgabe 13,

Die Wohnung, deren Tür Anna C. mir an diesem frühen Abend öffnet, ist hell und warm. Wir setzen uns in die Wohnküche, in der es nach frischem Kuchen riecht. Annas Tochter Katja hat morgen Geburtstag – sie wird 15 und liebt Apfelkuchen mit Decke.

Klein und zierlich wirkt Anna auf mich wie eine der vielen Berliner Studentinnen. Dabei hat die 40-Jährige bis vor zwei Jahren als Floristin im Blumengeschäft am Bahnhof Friedrichstraße gearbeitet. Dann wurde der Laden wegen Rekonstruktionsarbeiten geschlossen und Anna nach fast 20 Jahren Erwerbstätigkeit arbeitslos. Seit einem Jahr ist sie jetzt »auf Hartz IV«. Schon als Floristin erhielt sie trotz einer Vollzeitstelle so wenig Lohn, dass sie als »Aufstockerin« zusätzliche Unterstützung beantragen musste. Ihre ältere Tochter Nadine hatte im August einen Ausbildungsplatz als Bürokauffrau bekommen. Anna und ihre beiden Töchter haben das gefeiert und ein bisschen geträumt. Nadine von einem Computer und davon, noch vor Weihnachten mit ihrem Freund Sven zusammenzuziehen. Anna hoffte auf eine Entlastung und mehr Platz für sich und Katja.

Nachdem Anna das Amt drei Tage später über die neue Situation in ihrem Haushalt informierte, bekam sie einen Antwortbrief, in dem ihr mitgeteilt wurde, dass sie und Nadine ab jetzt eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Nadines Ausbildungsvergütung geht seitdem fast vollständig in die Berechnung des Bedarfs ein. Außerdem darf die 19-Jährige bis zum Ende der Ausbildung bzw. ihres 25. Lebensjahres keine eigene Wohnung beziehen.

Derzeit gibt es rund 3,5 Millionen Bedarfsgemeinschaften. Eine davon bildet Anna C. mit ihren zwei Kindern. Anna empfindet es am unerträglichsten, zusehen zu müssen wie sich das bisher gute Verhältnis zwischen ihr und den Töchtern, aber auch zwischen den Schwestern schrittweise verschlechtert. Nadine fühlt sich ungerecht behandelt und ist aggressiver geworden. Katja ist in der Pubertät und bräuchte mehr Zuwendung, als Anna ihr in dieser Lage geben kann.

Insgesamt erhalten heute rund 5,3 Mio. Menschen Hartz IV. Doch selbst die geringe Grundsicherung von 215 bis 359 Euro im Monat sieht der Staat längst nicht für jeden vor. Lebenspartnern und Familienangehörigen im gleichen Haushalt wird ein wechselseitiger Wille unterstellt, in Notlagen wirtschaftlich füreinander aufzukommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob angerechnete Beträge wirklich der mittellosen Person zugute kommen.

Der Staat spart mit Hilfe dieser demütigenden Regelung bei Bedarfsgemeinschaften und zwingt Menschen in persönliche Abhängigkeiten. Menschen, die sich eine Wohnung teilen, werden ausspioniert, ob sie eine eheähnliche Gemeinschaft sind. Homosexuelle und nicht verheiratete Paare werden plötzlich ganz selbstverständlich als wirtschaftlich zusammenhängend gezählt. Die Vorteile einer Ehe, in steuerlichen Fragen oder beim Recht auf Hinterbliebenenrente, genießen sie jedoch nicht.

Besonders nachteilig betroffen sind Frauen. Sie machen rund zwei Drittel derer aus, die aus dem Leistungsanspruch herausfallen. Nach wie vor sind die Besserverdiener in Partnerschaften meist Männer. Lebt eine auf Hartz IV angewiesene Frau mit einem solchen Mann zusammen, wird sie automatisch in seine Abhängigkeit degradiert. Zudem werden Frauen faktisch seltener in arbeits- und beschäftigungspolitische Maßnahmen einbezogen. So wird das konservative Ernährermodell erhalten.

Die ökonomische Abhängigkeit und Diskriminierung von Erwerbslosen und deren Angehörigen ist entwürdigend. Die regierenden Parteien sorgen damit langfristig für eine Zwei-Klassen-Gesellschaft.
Meryem Salgar