Zum Hauptinhalt springen

Aufklärung statt Blockade

erschienen in Clara, Ausgabe 39,

Weil wichtige Fragen zu den Aktivitäten staatlicher Behörden im Zusammenhang mit dem Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) noch immer nicht beantwortet sind, hat der Bundestag einen neuen Untersuchungsausschuss eingesetzt.

Auch mehr als vier Jahre nach der Selbstenttarnung des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) im November 2011 und zweieinhalb Jahre nach dem Abschluss des ersten NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag sind zentrale Fragen immer noch unbeantwortet.    Die Angehörigen der zehn Mordopfer des NSU und die Verletzten der drei bekannten Bombenanschläge warten noch immer auf Antworten auf die aus ihrer Sicht wesentlichen Fragen: Warum wurden ausgerechnet ihre Ehemänner, Väter und Brüder ermordet? Ebenfalls ungeklärt sind eine Reihe weiterer wichtiger Fragen: Hatte das mutmaßliche NSU-Kerntrio – Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe – jenseits des inzwischen bekannten Unterstützernetzwerks von drei Dutzend Neonazis weitere Helfer und Helferinnen an den Tatorten in Nürnberg, München, Köln, Hamburg, Rostock, Kassel, Dortmund und Heilbronn?    Was wussten die Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste – insbesondere das Bundesamt für Verfassungsschutz – schon vor der Selbstenttarnung des Trios am 4. November 2011 über die Existenz und die Aktivitäten neonazistischer Terrorstrukturen im Allgemeinen und das NSU-Netzwerk im Besonderen?    Widersprüche und Gedächtnislücken   Und was war das Motiv für die „Operation Konfetti“, bei der unter anderem ein Referatsleiter und ehemaliger Mitarbeiter in der Abteilung Rechtsterrorismus im Bundesamt für Verfassungsschutz am 11. November 2011 die Akten von mindestens sieben neonazistischen V-Leuten mit Bezug zur Thüringer Neonaziszene schreddern ließ?    Auf das Versprechen „größtmöglicher Aufklärung“ – O-Ton Bundeskanzlerin Angela Merkel anlässlich der Trauerfeier im Februar 2012 – haben die in den NSU-Komplex verstrickten deutschen Geheimdienste von Anfang an mit Blockaden, Schreddern und weiterer Geheimhaltung reagiert. Mit dieser Aufklärungsblockade sind auch die Untersuchungsausschüsse der Landtage in Thüringen, Sachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg konfrontiert beziehungsweise konfrontiert gewesen. Denn seit 2012 hat der NSU-Komplex insgesamt zehn parlamentarische Untersuchungsausschüsse beschäftigt, die in den jeweiligen Tatort- beziehungsweise Ursprungs- und Herkunftsländern des Nationalsozialistischen Untergrunds um Aufklärung gerungen haben oder immer noch ringen.   Auch in dem Strafverfahren am Oberlandesgericht München, in dem seit mehr als 250 Prozesstagen gegen Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben und drei mitangeklagte mutmaßliche Unterstützer des NSU verhandelt wird, sind die Prozessbeteiligten und die Öffentlichkeit immer wieder mit dem V-Leute-System konfrontiert worden: mit lügenden neonazistischen V-Leuten sowie V-Mann-Führern, deren Aussageverhalten oft von Widersprüchen, Auslassungen und Gedächtnislücken geprägt ist.    Der Deutsche Bundestag hat Ende vorigen Jahres nun zum zweiten Mal einen Untersuchungsausschuss zum NSU-Komplex eingesetzt. Schwerpunkte dieses Ausschusses, dem Petra Pau erneut als Obfrau für DIE LINKE und Frank Tempel als ihr Stellvertreter angehören, sind unter anderem die folgenden Komplexe: das Handeln der Bundesbehörden unmittelbar nach der Selbstenttarnung des mutmaßlichen NSU-Kerntrios am 4. November 2011 in Eisenach und Zwickau, das Ausmaß des Wissens von Verfassungsschutzämtern und Strafverfolgungsbehörden über die Aktivitäten des mutmaßlichen NSU-Kerntrios und seines Unterstützernetzwerks sowie weiterer neonazistischer Terrorstrukturen in den 1990er und 2000er Jahren sowie die Rolle des V-Leute-Systems in militanten neonazistischen Gruppen und Netzwerken.    Die Grundlage einer ganzen Reihe von Beweisbeschlüssen des zweiten NSU-Untersuchungsausschusses, die seit dessen ersten Sitzungen im Dezember 2015 von den acht Mitgliedern verabschiedet wurden, bilden dabei die mehr als 40 parlamentarischen Anfragen, die von Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE seit Beginn des 18. Bundestags zum NSU-Komplex gestellt wurden.   Weitere Schwerpunkte der Aufklärungsarbeit der Linksfraktion im Ausschuss sind vor allem die Fragen danach, was Bundesbehörden zu welchem Zeitpunkt über das abgetauchte mutmaßliche Kerntrio, über dessen Taten, über die Bewaffnung der NSU-Unterstützer und weiterer Blood-&-Honour- und Combat-18-Strukturen wussten und ob die Geheimdienste auch Kenntnisse über weitere neonazistische Terrorstrukturen hatten, die gemeinsam oder parallel zum NSU beispielsweise Sprengstoffanschläge verübt haben. Denn beispielsweise auch die Anschläge im Jahr 1999 auf die Wehrmachtsausstellung in Saarbrücken mit 250.000 Euro Sachschaden und der Anschlag in Düsseldorf-Wehrhahn mit zehn Schwerverletzten sind noch immer nicht aufgeklärt.