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Atomausstieg ins Grundgesetz

Von Dorothée Menzner, erschienen in Clara, Ausgabe 22,

Kommentar von Dorothée Menzner

 

Seit Jahrzehnten verweigern sich Bundesregierung und Atomlobby dem Ansinnen, die Endlagerfrage gemeinsam mit der Bevölkerung zu debattieren. Das angekündigte Gesetzgebungsverfahren für eine Endlagersuche wurde gerade um ein halbes Jahr vertagt: Erst im Sommer 2012 will das Umweltministerium einen Gesetzesentwurf auf den Weg bringen.

Doch was haben wir von solch einem Gesetz zu erwarten? Seit Jahrzehnten ist einzig und allein Gorleben als Endlager im Gespräch und es ist anzunehmen, dass die Bundesregierung auch jetzt kein wirklich neues Suchverfahren beginnen will. Das spiegelt sich auch im Bundeshaushalt für 2012 wider: 73 Mio Euro für die Weitererkundung Gorlebens stehen 3,5 Mio Euro für die Endlagersuche in anderen Regionen gegenüber. Ein Gesetz für den Umgang mit Atommüll muss verbindliche Regelungen schaffen, die nicht nur endlich wissenschaftliche Kriterien, sondern auch umfangreiche Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit festlegen, und zwar bei einem Suchverfahren, das bei Null beginnt. Gorleben und Schacht Konrad müssen dabei von vornherein herausgenommen werden.

Und eine weitere Forderung bleibt aktuell: Der endgültige Atomausstieg. Noch sind keine Anträge auf Stilllegung auch nur eines der abgeschalteten AKWs gestellt worden. Sie könnten bei einer politischen Kehrtwende einfach  wieder ans Netz gehen. Das gilt es zu verhindern. Auch dafür haben zigtausende Menschen in Gorleben protestiert und deshalb fordern wir, den Atomausstieg im Grundgesetz zu verankern. Nur ein zurückgebautes Atomkraftwerk ist wirklich sicher.

 

Dorothée Menzner ist energiepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE