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Arbeitgeber betrügen beim Mindestlohn

erschienen in Clara, Ausgabe 36,

Seit Anfang des Jahres gilt der gesetzliche Mindestlohn. Doch um die Beschäftigten zu prellen, greifen viele Arbeitgeber tief in die Trickkiste.

Verrechnung von Trinkgeldern
In der Gastronomie werden Trinkgelder mit dem Mindestlohn verrechnet, obwohl dies nicht gestattet ist.

Auszahlung des Lohns in Naturalien
Den Beschäftigten werden Gutscheine für Leistungen des Unternehmens gegeben und mit dem Mindestlohn verrechnet. In Kinos sind es Gutscheine für Popcorn, in Wellness-Anlagen für das Solarium. Auch dies ist nicht zulässig.

Streichung des Weihnachtsgelds
Viele Arbeitgeber streichen Zuschläge, das Weihnachts- oder das Urlaubsgeld, sodass die Beschäftigten unterm Strich das Gleiche oder weniger verdienen, obwohl ihr Stundenlohn formal angehoben wurde.

Zu kurze Zeitvorgaben
Bei den Zustellern von Zeitungen werden die Zeiten, die ihnen für die Auslieferung der Blätter vorgegeben werden, so kurz bemessen, dass es nichts mehr mit dem realen zeitlichen Aufwand zu tun hat. Entlohnt wird natürlich nur die vorgegebene Zeit und nicht die tatsächliche.

Reduzierung der Arbeitszeit
Viele Arbeitgeber kürzen die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit, lassen aber die gleiche Arbeit verrichten.

Unbezahlte Wartezeiten
Insbesondere in der Taxibranche werden Wartezeiten, in denen keine Fahrgäste befördert werden, nicht als Arbeitszeit betrachtet. Aber auch in anderen Branchen wird versucht, Bereitschaftszeiten nicht zu bezahlen.

Verschiebung von Arbeit ins Ehrenamt
Eigentlich reguläre Arbeit, zum Beispiel im Bereich sozialer Dienstleistungen, wird als Ehrenamt deklariert, um den Mindestlohn nicht zahlen zu müssen. Das passiert insbesondere dort, wo Minijobs mit einem Ehrenamt gekoppelt werden.

Urlaub wird reduziert
Der Urlaub wird auf die gesetzliche Mindestzeit reduziert, um die Kosten des Mindestlohns zu kompensieren.

Umsatzabgabe
Beschäftigte, beispielsweise in gastronomischen Lieferdiensten, erhalten zwar den Mindestlohn, von ihm wird aber ein Anteil des Umsatzes abgezogen.

Falsche Praktika
Reguläre Arbeit wird als Praktikum deklariert, obwohl es sich nicht um ein Lernverhältnis handelt.