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Alleinerziehend ist auch Familie

erschienen in Lotta, Ausgabe 13,

Gegründet wurde der Verband alleinerziehende Mütter und Väter (VAMV) im Jahr 1967

als Verband lediger Mütter. Und zwar von der Lehrerin und ledigen Mutter Luise Schöffel in Herrenberg, Baden-Württemberg. Sie wollte für die unverheirateten Mütter Einfluss nehmen, als das „Unehelichenrecht“ geändert werden sollte. Ein Ziel damals war, dass Kinder mit dem biologischen Vater auch dann verwandt sind, wenn die Mutter nicht mit ihm verheiratet sein sollte. Dieser Punkt wurde tatsächlich geändert. Seit der

Reform vom 1. Juli 1970 waren beziehnungsweise sind Kinder mit ihrem Vater verwandt, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Heute hat der VAMV seinen Sitz in Berlin und er vertritt die Interessen der Alleinerziehenden in ganz Deutschland. Es existieren 14 Landesverbände und 100 Ortsverbände und Kontaktstellen. Neben der politischen Interessenvertretung verstehen wir uns vor allem als Service für Alleinerziehende. Hilfe zur Selbsthilfe ist wichtig. Wir bereiten Informationen, Gesetze, Verordnungen für den Alltag Alleinerziehender auf und leisten Gruppenarbeit vor Ort. Das ist wesentlich, denn dort finden Alleinerziehende Gleichgesinnte, Menschen mit ähnlichen Erfahrungen, sodass sie sich untereinander austauschen und stützen können.

In den vergangenen fünf Jahrzehnten hat der VAMV viel für Alleinerziehende erreicht. Und doch wird immer noch mit anderen Maßstäben auf diese Form von Familie geschaut. 20 Prozent aller Familien in Deutschland sind Einelternfamilien. Der Anteil steigt sogar. Insgesamt leben derzeit 2,3 Millionen Kinder unter 18 Jahren in Einelternfamilien. Alleinerziehende sind zwar im Vergleich zu vor 50 Jahren, gesellschaftlich anerkannt und die rechtliche Situation hat sich verbessert, aber die Familien-, Steuer- und Sozialpolitik hinkt immer noch hinterher und Alleinerziehende sind einem skandalös hohen Armutsrisiko ausgesetzt. Als ich 1976 geschieden wurde, gab es noch das Schuldprinzip. Es war wichtig, als der sogenannte „nichtschuldige“ Teil aus der Scheidung hervorzugehen, weil davon einerseits die Unterhaltszahlung abhing und zum anderen, wer das Sorgerecht zugesprochen bekam.

Für mich war es damals nach der Scheidung und mit zwei kleinen Kindern unmöglich wieder erwerbstätig zu werden. In ganz Westdeutschland war die Infrastruktur frühkindlicher Betreuung kaum bis überhaupt nicht vorhanden. Unterstützung habe ich dafür im Verband alleinerziehender Mütter und Väter gefunden. Bis heute gehöre ich ihm an, seit mittlerweile 40 Jahren, immer ehrenamtlich, auch ein Ehrenamt der Bundesvorsitz, den ich zu Jahresbeginn übernommen habe. Geändert hat sich vieles, aber manches ist leider auch geblieben. Zum Beispiel ist Alleinerziehen immer noch weiblich. 90 Prozent sind Mütter, nur 10 Prozent sind Väter. War es in siebziger Jahren noch üblich, dass fast ausschließlich die Mütter das alleinige Sorgerecht bekamen, wurde 1998 das geteilte gemeinsame Sorgerecht nach einer Trennung zum Regelfall. Dieser Regelfall ändert nichts daran, dass vorrangig die Frauen für die Kinder zuständig sind und sie nicht selten in finanzielle Bedrängnis kommen. Einerseits, weil sie nicht in Vollzeit arbeiten können, andererseits weil Väter ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen. Dabei lassen alleinerziehende Frauen nicht unversucht, um für sich und ihre Kinder zu sorgen. Ihr Bildungsvoraussetzungen sind vergleichbar mit denen von Müttern in Paarbeziehungen: 93 Prozent der Alleinerziehenden haben einen Schulabschluss, 70 Prozent einen Berufsabschluss. Auch die Erwerbstätigenquote liegt bei 70 Prozent, darüber hinaus arbeiten Alleinerziehende häufiger in Vollzeit (45 Prozent) als Mütter in Paarverbindungen (30 Prozent). Und trotzdem liegt das Armutsrisiko bei über 42 Prozent. Unsere Erfahrung: Alleinerziehende und ihre Kinder sind nicht überproportional arm, weil sie allein erziehen, sondern, weil sie erstens Frauen und zweitens Mütter sind. Darum ist unsere Geburtstagsliste mit Forderungen zum 50. Jubiläum auch lang. Wir wollen eine Gleichstellung aller Familienformen, etwa im Steuerrecht. Auf dem Arbeitsmarkt dürfen Kinder kein Hinderungsgrund zum Einstellen der Mütter sein, es braucht eine Ganztagsbetreuung in den Kitas und Schulen und eine Sicherung des kindlichen Existenzminimums. Aufgaben, die von der Politik gelöst werden müssen – und zwar nicht erst zum nächsten Jubiläum.     

Erika Biehn ist seit Februar 2017 Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V.

Zahlen und Fakten

  • Sie sind hauptverantwortlich für Einkommen, Erziehung, Betreuung und Haushalt
  • 2,3 Millionen Kinder unter 18 Jahren leben in Einelternfamilien
  • Alleinerziehen ist weiblich: 90 % Mütter, 10 % Väter
  • Im Schnitt sind Alleinerziehende 42 Jahre alt, nur vier Prozent unter 25 Jahren
  • 75 Prozent erhalten keinen oder weniger als den zustehenden Kindesunterhalt75 Prozent erhalten keinen oder weniger als den ihnen zustehenden Kindesunterhalt
  • Alleinerziehende haben keinen Selbstbehalt
  • 50 Prozent der Kinder im Hartz-IV-Bezug wächst bei Alleinerziehenden auf
  • Armutsrisikoquote liegt bei 42,3 Prozent
  • Kinderzuschlag erreicht Alleinerziehende kaum; Ursache: Anrechnung von Unterhalt und Unterhaltsvorschuss

Quelle: Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V.

Netzwerk gegen Kinderarmut

 

  • Gegründet am 1. Dezember 2016 von der Fraktion DIE LINKE
  • Der Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter zählt zu den Gründungsmitgliedern
  • Solveig Schuster bei der Netzwerkgründung: „Damit wird endlich eine gesellschaftliche Debatte über Armut von Kindern in Deutschland angestoßen. Wir haben eine sehr hohe Betroffenheit bei Alleinerziehenden und erhoffen uns jetzt endlich Lösungen.“
  • Im Mai 2017 legte das Netzwerk eine Zwischenbilanz und Alternativen vor Armutsforscher Christoph Butterwegge: „Eine gehaltvolle Studie, die sich hervorragend als Grundlage für öffentliche Debatten eignet.“

Mehr unter www.netzwerk-gegen-kinderarmut.de