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»Akte Ramelow« - zu den Akten

erschienen in Clara, Ausgabe 7,

Überwachung von Bodo Ramelow durch Verfassungsschutz war rechtswidrig

Verdammt gefährlich der Mann. Der linke Niedersachse, der lange in Hessen lebte und 1990 nach Thüringen kam, muss dem Staat mächtig zugesetzt haben. Ist er ein vermeintlicher Attentäter oder Bombenleger? Möchte Bodo Ramelow die bewaffnete Revolution als gewaltbereiter linker Rebell durchführen? Diese und andere Fragen müssen sich die Verfassungsschützer im thüringischen Freistaat und im Bund doch gestellt haben, als sie die Anweisung zur Überwachung des linken Politikers erteilten. Wann die Beobachtung genau begann, wird bis heute von Experten im Erfurter Innenministerium und aus dem Verfassungsschutz unterschiedlich beantwortet. Mit welchen Methoden die Geheimdienstler im Leben des Frontmannes der einstigen PDS und heutigen stellvertretenden Vorsitzenden der Fraktion DIE LINKE schnüffelten, geht aus den hunderten Aktenseiten hervor, die inzwischen vorliegen. Am 17. Januar 2008 erklärte das Kölner Verwaltungsgericht das Vorgehen des Bundesamtes für rechtswidrig. Mit seinem mutigen Urteil hat das Gericht Rechtsgeschichte geschrieben. Vom »umfänglichen Sieg des Rechtsstaats« sprach der stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion DIE LINKE. Er kämpft seit Jahren gegen die politische Instrumentalisierung der Geheimdienste und die Verflechtung mit konservativen Parteien. Das Thema fand bundesweit Beachtung in den Medien. »Bedrohlich« nannte es ›Die Zeit‹, »dass Gerichte mehr und mehr zum Verteidiger der demokratischen Regeln werden müssen - gegen den Übereifer staatlicher Sicherheitsorgane.« Der Verfassungsschutz des Saarlandes kündigte an, diese Beobachtung zu beenden.

Überwachung begann Mitte der 90er Jahre

In Thüringen war Ramelow ab 1990 durch sein Engagement gegen Sozialabbau bekanntgeworden. 1999 nominierte die PDS ihn für den Landtag. Die Gegenseite rüstete auf. Der Thüringer DGB werfe sich der PDS an die Brust, warnte ein Pamphlet der CDA, des ›Arbeitnehmerflügels‹ der CDU. Autor Peter Christian Segall meinte, durch eine »satanische Konstellation in Teilen des Landesbezirks« des DGB sei dieser »im freien Fall in die ethischen und ideologischen Gefilde des gewaltbereiten Linksextremismus«. Ramelow hielt man angebliche DKP-Nähe und den Einsatz für Berufsverbotsopfer in den 80er Jahren vor. »Der Text lässt an geheimdienstliche Zersetzungsmethoden denken«, sagte der PDS-Mann damals. Trotz der Störmanöver wurde er gewählt.

Ramelow wollte nach mehreren Indizien für seine Überwachung mehr wissen und stellte ab 2002 Auskunftsersuchen. Der Verfassungsschutz in Thüringen teilte ihm mit, dass Daten über ihn gespeichert sind. Ramelow sah es auch als gegeben an, dass Informationen zwischen Verfassungsschutz und dem Verfasser des CDA-Pamphlets ausgetauscht wurden. 2003 klagte er deshalb gegen das Landesamt (ein Urteil steht noch aus) und Herr ›Segall‹ wurde von Journalisten als der Politologe Patrick Moreau enttarnt. Der ›PDS-Experte‹ von konservativen Parteien und Stiftungen trat auch als ›Herrmann Gleumes‹ mit Anti-PDS-Texten auf.
2003 erfuhr Ramelow von seiner Akte beim Bundesamt für Verfassungsschutz. Man habe über ihn »Erkenntnisse im Bereich des Linksextremismus« erfasst, hieß es. Dazu gehörte, dass er 1985 ein Flugblatt ›40. Jahrestag der Befreiung und des Friedens‹ unterzeichnete, 1998 einer Zeitung ein Interview zum Thema ›Lohnan-gleichung in den neuen Bundesländern‹ gab und 1999 in den Landtag gewählt wurde. Die Schlapphüte in Thüringen notierten: »Ramelow hält weiter am Engagement gegen Rechts fest.« Im Bayrischen Verfassungsschutzbericht wurde seine Rede beim Politischen Aschermittwoch 2004 erwähnt: Er habe in Ingolstadt Unterschiede zwischen Ost und West sowie die soziale Frage thematisiert. Andere Dinge halten die Ämter bis heute geheim, um ihre Quellen zu schützen.

Geheimdienstler mit dubiosen Methoden

Nach seiner Wahl in den Bundestag klagte Ramelow auch gegen das Bundesamt in Köln. Beide Prozesse brachten immer mehr zutage. In Thüringen fand sich in einem Geheimdienst-Datensystem namens REDO, für Ramelow die »Google-Abteilung des Verfassungsschutzes«, sogar seine parlamentarische Anfrage wieder, ob der damalige Innenminister Andreas Trautvetter (CDU) überhaupt Vorgesetzter des Verfassungsschutzes sein dürfe. Trautvetter, Unteroffizier auf Zeit im DDR-Grenzdienst, durfte nach Ansicht der Landesregierung - und der Geheimdienst speicherte.

Die Methoden der Geheimdienstler kennt Ramelow inzwischen. Der Verfassungsschutz Niedersachsen zitierte scheinbar aus einem Zeitungsinterview: »Ich bin allerdings dafür, dass wir eine kräftige marxistische Strömung haben.«
Damit sollte nachgewiesen werden, die neue Linke werde nach den Vorstellungen der PDS gestaltet. Doch
das Zitat wurde so gekürzt, dass es den eigentlichen Sachverhalt verfälschte.
Ramelow hatte gesagt: »Ich bin allerdings sehr dafür, dass wir eine kräftige marxistische Strömung haben - so lange ich ein Sozialist mit christlichem Hintergrund sein kann.«
Am 13.12.2007 kam es in Köln zur entscheidenden Verhandlung. Der Geheimdienst legte dar, da die LINKE die Grundsätze der verfassungsmäßigen Ordnung außer Kraft setzen oder beseitigen wolle, dürfe man »jede Person, die diese Partei ziel- und zweckgerichtet unterstützt, beobachten«, sogar parlamentarische Aktivitäten Ramelows aus öffentlichen Quellen und durch nachrichtendienstliche Mittel. Von »einem neuralgischen Punkt« sprach daraufhin das Gericht, denn der Geheimdienst hatte doch früher verbindlich erklärt, Ramelow nur aus öffentlich zugänglichen Quellen zu beobachten. Diese Erklärung müsse »interpretiert« werden, hieß es nun. Künftig sei der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel nicht ausgeschlossen.

Dann das klare Urteil: Das Gericht betonte, dass in Bezug auf Ramelow »die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz -
einschließlich des von der Behörde ausdrücklich vorbehaltenen Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel - unter Berücksichtigung seines Status als Abgeordneter, seiner Parteifunktionen und seiner konkreten politischen Betätigung nicht vorliegen«. Eine Ohrfeige für die Bundesregierung, kommentierte Oskar Lafontaine. Das Urteil bezieht sich auch auf die Zeit, in der Ramelow Landtagsabgeordneter war. Eine Berufung gegen das Kölner Urteil ist zugelassen.

Hektisch reagierte die CDU Thüringen. Generalsekretär Mike Mohring will DIE LINKE weiter vom Verfassungsschutz beobachtet wissen und Abgeordnete dabei nicht grundsätzlich ausklammern.