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§ 218:

erschienen in Lotta, Ausgabe 11,

Frauen wollen und brauchen ihn nicht!

Das Recht auf Schwangerschaftsabbruch bei ungewollten Schwangerschaften gehört zu den großen Forderungen der Frauenbewegung des letzten Jahrhunderts. Noch immer ist sie nicht eingelöst, nicht im Sinne der Frauen. Nach derzeitiger Rechtslage ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich für alle Beteiligten – für Schwangere, Ärztinnen und Ärzte, Anstifter und Helfer –nach Paragraf 218 Strafgesetzbuch (StGB) rechtswidrig, unter bestimmten Bedingungen aber straffrei: wenn er innerhalb von zwölf Wochen nach Empfängnis durch einen Arzt vorgenommen wird, die Schwangere den Abbruch verlangt und dem Arzt eine Bescheinigung einer anerkannten Beratungsstelle über eine mindestens drei Tage zurückliegende Schwangerschaftskonfliktberatung nach Paragraf 219 StGB nachgewiesen hat. Die Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft und das „Inverkehrbringen“ von Mitteln zum verbotenen Schwangerschaftsabbruch sind nach Paragraf 219 a und 219 b ebenfalls strafbar. Dies wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet. Frauen und Mädchen, die ungewollt schwanger werden, kommen somit grundsätzlich mit dem Strafgesetzbuch in Kollision. Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, wie auch Beratungsstellenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter müssen immer wieder mit Anzeigen selbsternannter „Lebensschützer* innen“ rechnen.

Es stellt sich prinzipiell die Frage, warum ungewollt Schwangere überhaupt in eine Pflichtberatung müssen. Beratung setzt immer auch Freiwilligkeit voraus. Warum dürfen sie nicht eigenverantwortlich entscheiden? Sexualität gehört zu unserem Leben, und sie ist nicht mehr ausschließlich auf Nachwuchszeugung ausgerichtet. Eine altersgerechte und kulturell sensible Sexualerziehung, kostenfreie, leicht zugängliche Verhütungsmittel wären deshalb wichtige Voraussetzungen, um ungewollte Schwangerschaften zu verhindern. Doch selbst dann sind sie leider nie ganz auszuschließen. Wir brauchen endlich eine den Menschen und insbesondere den Frauenrechten entsprechende Gesetzgebung für den Schwangerschaftsabbruch. Das Strafrecht wird dafür nicht benötigt. Zumal die Entscheidung für Kinder eine höchst private Angelegenheit ist. Je besser die gesellschaftlichen Bedingungen für ein Leben mit Kindern sind, desto mehr Frauen und Paare werden sich dafür entscheiden. Skandinavien beweist es, Frankreich ebenso, und die Frauen, die in der DDR sozialisiert wurden, werden sich an ihre Rechte und das Leben ohne Paragraf 218 erinnern. Ich arbeite als Psychologin in einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle in Berlin. Dort erfahre ich täglich, mit welchen Problemen Frauen und Mädchen, die ungewollt schwanger geworden sind, sich bei der Entscheidungsfindung auseinandersetzen und welche Rolle das veränderte gesellschaftliche Klima innerhalb dieser Auseinandersetzung spielt. Die zunächst nur in Nord- und Südamerika agierenden radikalen Gegnerinnen und Gegner des Schwangerschaftsabbruchs der weltweit organisierten „Pro-Life-Bewegung“ gewannen in den

letzten Jahren immer stärkeren Einfluss in Europa und Deutschland. Die Akzeptanz verschiedenster Formen des Zusammenlebens, unterschiedlicher sexueller Orientierung sowie individueller Lebensentwürfe hat abgenommen. Es gibt ein Aufleben traditionell-biologistischer Rollenerwartungen an Männer und Frauen, eine Zunahme von Homophobie und Sexismus, aber auch eine Stigmatisierung und Kriminalisierung von Frauen im Fall eines Schwangerschaftsabbruchs. Die von selbsternannten Lebensschützern organisierten „Märsche für das Leben“ haben in Berlin jährlich größeren Zuspruch. Schon lange agieren sie keineswegs mehr nur am Rand der Gesellschaft, sondern sie sind mitten unter uns, unterhalten eigene Beratungsstellen, haben Jurist*innenvereinigungen und beschäftigen „Ärzte für das Leben“. Gegen diese Entwicklung gründete sich am 1. August 2013 das „Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“, dem inzwischen 30 Organisationen, Vereine und Vereinigungen und über eintausend Einzelpersonen angehören. Ziel ist es, auch Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände und andere große und bundesweit agierende Organisationen für dieses Bündnis zu gewinnen. In diesem Jahr organisierten wir am 19. September einen Aktionstag gegen den „Marsch für das Leben“ in Berlin. Er begann am Brandenburger Tor, der fröhlich bunte Demonstrationszug zog zum Gendarmenmarkt und bei der Abschlusskundgebung dort ging es vor allem um internationale Erfahrungen mit dem Schwangerschaftsabbruch. Es gab doppelt so viele TeilnehmerInnen wie im Jahr zuvor. Wir werden nicht aufhören, gemeinsam auf die Straße zu gehen. Für unser Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, für die Streichung des Paragrafen 218. Hier und weltweit.

Ines P. Scheibe ist Psychologin, arbeitet in der Schwangerschafts(konflikt)beratung des Humanistischen Verbandes in Berlin und gehört dem Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung an.

Mehr unter: www.sexuelleselbstbestimmung.de/buendnis/