Zur Antwort der Bundesregierung auf die Frage, wie viele rechtsmotivierte Straf- und Gewalttaten im August 2015 registriert wurden, erklärt Petra Pau:
Foto: Uwe SteinertPressemitteilungen
Eine Verlängerung der Legislaturperiode des Bundestages auf fünf Jahre ohne gleichzeitige Stärkung der Beteiligungs- und Entscheidungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger durch Einführung einer Volksgesetzgebung auf Bundesebene bedeutet weniger Demokratie und weniger Einfluss des Souveräns. Der Souverän in unserer Republik sind die Bürgerinnen und Bürger. Ihnen mehr Mitsprache und direkte Entscheidungsmöglichkeiten auch auf Bundesebene zu geben, wäre die Vervollkommnung des politischen Systems, wie es im Grundgesetz festgeschrieben ist.
Im Auftrag der Landesregierung Brandenburg hat das Moses-Mendelssohn-Zentrum Tötungsdelikte daraufhin untersucht, ob sie rechtsextrem motiviert waren. Dazu erklärt Petra Pau, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE:
WeiterlesenKanzlerin Angela Merkel (CDU) und Vize-Kanzler Sigmar Gabriel (SPD) starten heute einen groß angekündigten Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern. Dazu erklärt Petra Pau, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE:
Zu den Protesten und Anschlägen gegen Flüchtlinge in Deutschland erklärt Petra Pau, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE: "Es gibt eine fatale Parallele zwischen dem NSU-Nazi-Mord-Desaster und dem verbreiteten Hass gegen Flüchtlinge: Opfer werden als Täter misshandelt, mal von Staats wegen, mal von 'besorgten Bürgern'. Das Grundproblem heißt Rassismus."
SPD-Chef Sigmar Gabriel will die Vorratsdatenspeicherung aller Telekommunikationsdaten. Mit ihr, behauptet er, hätte die NSU-Nazi-Mordserie verhindert werden können. Das Versagen der Sicherheitsbehörden beim NSU-Desaster war hausgemacht. Es ist politisch und moralisch ein Unding, dafür künftig alle Bürgerinnen und Bürger via Vorratsdatenspeicherung unter einen Generalverdacht zu stellen. Das bleibt rechtswidrig.
WeiterlesenDie Unmenschlichkeit gegenüber Flüchtlingen, die im Brandanschlag auf ein künftiges Flüchtlingsheim in Tröglitz und in den Übergriffen auf Asylbewerber in Wismar zum Ausdruck kommt, muss mit einem Aufstand der Anständigen gestoppt werden.
WeiterlesenDas Bundesverfassungsgericht fordert im angestrebten NPD-Verbotsverfahren vom Bundesrat mehr Beweise, dass die V-Leute im Umfeld der NPD abgeschaltet wurden. Dazu erklärt Petra Pau: "Offenbar laufen die Antragssteller für ein NPD-Verbot in dieselbe V-Mann-Falle, an der das Verbotsverfahren 2001 bis 2003 gescheitert war. Das wiederum darf niemanden überraschen, es war absehbar."
"Das hessische Innenministerium hat den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen zum NSU im Bundestag und in Thüringen entscheidende Beweismaterialien vorenthalten", kritisieren Petra Pau (ehemalige Linksfraktions-Obfrau im NSU-Bundestagsuntersuchungsausschuss) sowie Katharina König und Martina Renner (ehemalige Obfrauen im NSU-Untersuchungsausschuss im Thüringer Landtag). "Die Beweisanträge, die die Nebenklagevertreter der Familie des am 6. April 2006 in Kassel vom NSU ermordeten Halit Yozgat auf der Grundlage von Tonbandmitschnitten von Gesprächen zwischen dem Geheimschutzbeauftragten des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz und Andreas T., einem V-Mann-Führer des hessischen Verfassungsschutzes, der sich zum Tatzeitpunkt im Internetcafe von Halit Yozgat aufgehalten hatte, am vergangenen Freitag vor dem OLG München gestellt haben, machen deutlich, dass das LfV Hessen und das hessische Innenministerium die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden in weit größerem Umfang behindert haben, als bislang bekannt."
2006 wurde Halit Yozgat durch die NSU-Nazi-Bande in seinem Internetcafé in Kassel ermordet. Aktuelle Veröffentlichungen lassen den Schluss zu, dass der Verfassungsschützer Andreas Temme nicht zufällig zur Tatzeit am Tatort war. Dazu erklärt Petra Pau: "Sollten sich die Vermutungen bewahrheiten, so wirft das erneut einen finsteren Schatten auf das Agieren der Ämter für Verfassungsschutz im NSU-Komplex, diesmal in Hessen. Nach Lage der Dinge sollte der Generalbundesanwalt Ermittlungen im Fall Temme aufnehmen, zumindest aber prüfen."
