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Zweites Corona-Gesetzespaket: Wettbewerb ist zur Steuerung der Versorgung grundsätzlich nicht geeignet

Pressemitteilung von Achim Kessler,

„Während es in einigen Krankenhäusern leere Betten und Verluste gibt, erwirtschaften andere in der Krise Gewinne. Deshalb muss das dafür verantwortliche Fallpauschalen-System zugunsten einer gemeinwohlorientierten Selbstkostendeckung abgeschafft und die Kliniken müssen wieder in die öffentliche Hand überführt werden. Die Krise zeigt, dass Wettbewerb zur Steuerung der Versorgung grundsätzlich ungeeignet ist“, erklärt Achim Kessler, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zu dem von der Großen Koalition geplanten Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Kessler weiter:

„Eine schnelle, massenhafte Ausweitung der Testkapazitäten für Covid-19 ist der richtige Weg. Allerdings kann das Personal in vielen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen aufgrund mangelnder Kapazitäten selbst dann nicht getestet werden, wenn Kontakt zu einer infizierten Person bestand. Eigentlich ist es aber nötig, medizinisches Personal mit regelmäßigen Außenkontakten täglich zu testen. Dieses notwendige und realistische Ziel sollte zuerst in Angriff genommen werden, statt mit unrealistischen Zielzahlen zu hantieren.

Es ist gut, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Anregung der LINKEN aufgreift und auf die Mithilfe tierärztlicher Labore für die Erhöhung der Testkapazitäten zugreift. Auch eine schärfere Meldepflicht, bei der auch Gesundete erfasst werden, ist zu begrüßen. Allerdings sollte diese durch eine unabhängige Beobachtung und Bewertung der ergriffenen Maßnahmen ergänzt werden. Es darf nicht sein, dass das Bundesgesundheitsministerium lediglich selbst berichtet und eine fundierte öffentliche Debatte vermeidet.

Das von Einkommenseinbußen betroffene Privatversicherte aus dem Basistarif in ihren Ursprungstarif zurückkehren können, wie es nun vorgesehen ist, war bereits vor der Krise überfällig, reicht aber bei weitem nicht aus. Auch Selbstständige, die kein Hartz IV beantragen können, brauchen einen Schutzschirm. Eine Stundung von Beitragsschulden über mehrere Jahre wäre nötig, sowie ein Zugang der Hilfebedürftigen zu Corona-Diagnostik und -behandlung in vollem Umfang. Zudem zeigt sich in der Krise das grundsätzliche Problem des unterschiedlichen Leistungszugangs in unserem zweigeteilten Krankenversicherungssystem überdeutlich, das durch eine solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung behoben werden kann und muss.“