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Zusammengeschustertes Wahlrecht

Pressemitteilung von Halina Wawzyniak,

„CDU/CSU und FDP haben sich beim Wahlrecht auf den kleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt, der weder dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch den Anforderungen an ein demokratischeres und gerechteres Wahlgesetz gerecht wird“, kommentiert Halina Wawzyniak den Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung des Bundeswahlgesetzes. „Die Koalition war nie ernsthaft bereit, auf die Opposition zuzugehen. Sie hat zu verantworten, dass wir ab Freitag einen verfassungswidrigen Zustand ausgerechnet beim Bundestagswahlrecht haben.“ Die stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses fährt fort:



„Der Union geht es einzig und allein darum, die Überhangmandate zu erhalten, von denen sie bisher meist profitiert hat. Dafür nimmt sie eine Brüskierung des Verfassungsgerichts und gesetzgeberischen Murks in Kauf. Nicht einmal die Frage des negativen Stimmgewichts wird in ihrem kurzfristig zusammengeschusterten Gesetzentwurf wirklich gelöst.

Die Koalition reagiert auch nicht auf die Forderung der OSZE, das Zulassungsverfahren von Parteien zu Wahlen zu demokratisieren. Nach dem Entwurf der Koalition bleibt es dabei, dass die großen Parteien über die Zulassung ihrer Konkurrenz selbst entscheiden können.

DIE LINKE fordert in ihrem Gesetzentwurf die Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde und die Einbeziehung von dauerhaft hier lebenden Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, um ein Abbild der gesamten Bevölkerung und deren Meinungsspektrum im Deutschen Bundestag zu ermöglichen.“