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Zunehmende Steuerbelastung der Renten muss endlich politisch ernst genommen werden

Pressemitteilung von Matthias W. Birkwald,

„Trotz der Rentennullrunde zum 1. Juli 2021 im Westen und der Minianpassung von 0,72 Prozent im Osten werden dieses Jahr 2.000 Rentnerinnen und Rentner erstmals Einkommensteuer zahlen müssen. Eine Bruttorente über 1.166 Euro wird dann besteuert werden. Es werden dann insgesamt 5,37 Millionen Rentnerinnen und Rentner 43 Milliarden Euro des Einkommensteueraufkommens tragen. Seit 2011 wird die Zahl der steuerpflichtigen Rentnerinnen und Rentner damit um 1,5 Millionen gestiegen sein“, erklärt Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der mündlichen Verhandlung zweier Klagen gegen die Rentenbesteuerung am Bundesfinanzhof (BFH). Birkwald weiter.

„Die zunehmende Steuerbelastung der Renten muss jetzt endlich politisch ernst genommen werden. Alterseinkommen unter der Armutsgrenze müssen steuerfrei bleiben, und Renten dürfen auf gar keinen Fall doppelt besteuert werden! Das wegweisende Urteil des Bundesfinanzhofs zur Rentenbesteuerung steht nun unmittelbar bevor. Die Zeit des Wegduckens durch Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) muss jetzt vorbei sein.

DIE LINKE im Bundestag fordert deshalb: 1. die sofortige Anhebung des steuerfreien Existenzminimums von 9.408 auf 14.400 Euro jährlich, 2. die Doppelbesteuerung der Renten so weit wie möglich einzudämmen und darum die Stufen bis zur vollständigen nachgelagerten Rentenbesteuerung von 2040 bis 2070 zu verlängern, und 3. fordert DIE LINKE eine außerordentliche Rentenerhöhung, die zu einem lebensstandardsichernden Rentenniveau und einer automatischen Neuberechnung des individuellen Rentenfreibetrags führen würde.

Damit soll sichergestellt werden, dass die Rente auch netto wieder den Lebensstandard sichern möge und alle - übers gesamte Leben betrachtet - von der nachgelagerten Besteuerung profitierten. DIE LINKE hat deshalb als erste Fraktion dazu einen Antrag in den Bundestag eingebracht ("Rentenbesteuerung vereinfachen und Doppelbesteuerung vermeiden" BT-Drucksache 19/10282).“