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Weltanschauungsfreiheit gegen Gebühr?

Pressemitteilung von Ulla Jelpke,

Heute hat die Landesregierung in NRW über die Einführung einer Gebühr von 30 € für Personen entschieden, die aus der Kirche austreten wollen. Diese Gebühr soll die Kosten für die Annahme der Austrittserklärung und die Meldung an die Kirchen decken. Dazu erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.:

Nach dem Vereinsrecht ist die Erhebung einer Austrittsgebühr unzulässig, da sie eine unverhältnismäßige Erschwerung des Austritts darstellt. Dass eine solche Gebühr aber beim Kirchenaustritt erhoben werden soll, ist vor dem Hintergrund der grundgesetzlich verbrieften Weltanschauungsfreiheit absurd. Diese umfasst auch, kein religiöses Bekenntnis zu haben. Dies ist vom Staat ebenfalls zu schützen.

Die meisten werden Mitglied der Kirche, wenn sie darüber noch nicht selbst entscheiden können - per Taufe in den ersten Monaten ihres Lebens. Wenn sie mit 14 Jahren die Religionsmündigkeit erreicht haben, sollen diese jungen Menschen nun zur Kasse gebeten werden. Ebenso Studierende, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger - Menschen also, die eine solche Gebühr besonders hart trifft.

Mit einer Austrittsgebühr will sich das Land NRW nun an den Austrittswilligen schadlos halten. Das ist nicht hinnehmbar und hat auch mit einer Trennung von Staat und Kirche nun gleich gar nichts mehr zu tun.