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Weitere Leistungskürzungen für Hartz IV-Betroffene

Pressemitteilung von Katja Kipping,

Zum heute von CDU/CSU und SPD im Ausschuss für Arbeit und Soziales eingebrachten Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur so genannten Hartz IV-Optimierung erklärt Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.:

Mit dem heute eingebrachten Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen setzen CDU/CSU und SPD den Sozialabbau und die Leistungskürzungen bei Erwerbslosen fort. Auf Kosten der Langzeiterwerbslosen, deren Familien und insbesondere der betroffenen jungen Menschen sollen Haushaltlöcher gestopft werden, die die alte Bundesregierung zu verantworten hat.

1. Statt die Angleichung des Arbeitslosengeldes II Ost auf das Niveau West rückwirkend zum 01.01.2005 vorzunehmen, wie es die Fraktion DIE LINKE in ihrem Antrag fordert, soll diese Angleichung erst im Juli 2006 vorgenommen werden. Damit gehen z. B. allein stehenden Langzeiterwerbslosen 252 € verloren, Familien von Langzeitarbeitslosen sogar noch mehr.

2. Grundsätzlich sollen nunmehr erwachsene Familienmitglieder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres als Mitglieder der so genannten Bedarfsgemeinschaft gelten, wenn sie im Haushalt des Langzeiterwerbslosen leben. Sie können somit, wenn nötig, keine selbständige Bedarfsgemeinschaft gründen. Dies soll den jungen Menschen außerdem noch dadurch erschwert werden, dass die mit einer eigenen Haushaltgründung möglicherweise verbundene Übernahme der Kosten der Wohnung nur noch nach Zustimmung der zuständigen kommunalen Träger wegen "schwerwiegender sozialer Gründe" erfolgt. Nach Auskunft eines CDU-Abgeordneten im Ausschuss für Arbeit und Soziales ist damit z. B. Drogenabhängigkeit und Gewalt der Eltern des betreffenden jungen Menschen gemeint. Müssen Eltern also erst ihre volljährigen Kinder schlagen, damit diese sich mit einem eigenen Haushalt selbständig machen können?

3. Zukünftig können Darlehen nur dann ausgereicht werden, wenn der Anspruch auf die Rückzahlung "dinglich oder in anderer Weise gesichert wird". Das heißt, eventuell lebensnotwendige Darlehen werden von deren materiellen Absicherung abhängig gemacht.

4. Die Altersarmut Langzeitarbeitsloser wird durch die geplante Halbierung des Beitrages für die gesetzliche Rentenversicherung von 78 € auf 40 € für Bezieherinnen und Bezieher des Arbeitslosengeldes II verschärft.

Die Fraktion DIE LINKE setzt dieser Fortsetzung der Umverteilung von unten nach oben durch die Koalition ihr Konzept der "Selbstbestimmung und sozialen Sicherheit" gegenüber, deren Kernpunkte Stärkung der Arbeitslosenversicherung, Einführung der bedarfsorientierten sozialen Grundsicherung und des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors auf einem öffentlichen Hearing der Fraktion DIE LINKE. am 24.02.2006 im Bundestag mit den sozialen Bewegungen diskutiert werden.