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Weiterbildungen sollten nicht nur auf Wunsch der Arbeitgeber gefördert werden

Pressemitteilung von Jessica Tatti,

„Das von der Bundesregierung geplante Weiterbildungsgesetz sieht zwar ein Qualifizierungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes vor, beantragt werden kann es jedoch nur von den Unternehmen. Aus dem Gesetzentwurf gestrichen wurde in letzter Sekunde auf Drängen von FDP und Finanzminister Lindner die Bildungszeit. Damit hätten sich Beschäftigte unabhängig vom Arbeitgeber für eine Weiterbildung entscheiden können. Diese Möglichkeit zu streichen, ist falsch und sozial ungerecht“, erklärt Jessica Tatti, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, anlässlich der Bekanntgabe der Arbeitslosenzahlen für den Monat März durch die Bundesagentur für Arbeit. Tatti weiter:

„Nicht nur Arbeitgeber, sondern auch die Beschäftigten selbst wissen sehr gut, welche Fertigkeiten und Kenntnisse sie für ihr zukünftiges Arbeitsleben brauchen. Es sollte Beschäftigten ebenso wie ihren Arbeitgebern offenstehen, diese Hilfen zu beantragen. Schließlich werden sie auch aus Mitteln der Arbeitslosenlosenversicherung und damit von beiden Seiten finanziert. Arbeitgeber fördern Geringqualifizierte, Teilzeit- und befristet Beschäftigte äußerst selten. So bleiben viele in prekären Arbeitsverhältnissen stecken. Das ist inakzeptabel. Minister Heil muss  sich endlich für diese Beschäftigten einsetzen und die Bildungszeit wieder in das Gesetz aufnehmen. Außerdem darf er nicht länger die Arbeitslosen ignorieren. Auch sie brauchen Weiterbildungen, damit aus prekär Beschäftigten und Arbeitslosen endlich Fachkräfte werden können!“