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Weimarer Verfassungstradition ehren und bewahren

Pressemitteilung von Lukrezia Jochimsen,

„Unser Festakt zur Geburtsstunde der Demokratie soll an die bewahrenswerten Grundrechte erinnern, die erstmals in der Weimarer Verfassung formuliert wurden und die für uns noch heute im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gelten“, so Luc Jochimsen anlässlich des 90. Jahrestages der Konstituierung des ersten frei gewählten deutschen Parlaments am 6. Februar 1919. Die morgige Gedenkfeier im Weimarer Nationaltheater wird veranstaltet von der Rosa-Luxemburg-Stiftung und den Linksfraktionen im Bundestag und Thüringer Landtag. Die kulturpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Das erste demokratisch legitimierte deutsche Parlament begründete die Weimarer Republik. Es verabschiedete auch die erste demokratische Verfassung Deutschlands. Verfassungsrang haben danach unter anderem das Friedensgebot des Staates, die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Gleichheit aller vor dem Gesetz, die Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit, die Freiheit der Arbeitsplatzwahl und die Aufsicht des Staates über das gesamte Schulwesen. Unveräußerliche Rechte - damals wie heute.

Eine wichtige Lehre aus Weimar lautet: die durch die Verfassung garantierten Rechte und Prinzipien müssen mit allen demokratischen Mitteln verteidigt werden - immer wieder. Die Ehrung der Weimarer Verfassungstradition stellt sich in den Dienst der Verteidigung der Demokratie. Sie ist Teil unseres demokratischen Selbstverständnisses.“