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Was den Ärmsten als Existenzminimum zugestanden wird, ist Frage des politischen Willens

Pressemitteilung von Katja Kipping,

Das Bundessozialgericht hat heute eine Klage abgelehnt, nach der die derzeitige Höhe des Arbeitslosengeldes II nicht mit den Grundrechten der Verfassung (Art. 1 in Kombination mit dem Sozialstaatsgebot) in Übereinstimmung steht. Zur Entscheidung des Gerichts erklärt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Katja Kipping:

Die Entscheidung des Bundessozialgerichts muss nicht das letzte Wort bleiben. Wir bleiben bei unserer Auffassung, dass die bestehende Leistungshöhe beim ALG II kein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleistet. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist nun gehalten, die Frage zu klären. Ungeachtet der aktuellen Entscheidung sind wir sicher, dass die zunehmende Repression gegenüber den Leistungsberechtigten sowie die neu eingeführte Möglichkeit der Sanktionierung mit einem kompletten Leistungsentzug die Menschenwürde verletzt und verfassungswidrig ist. Wie immer die Gerichte letztlich entscheiden, wir streiten auf jeden Fall politisch weiter für die Erhöhung des ALG II auf 420 Euro pro Monat und den Aufbau einer repressionsfreien bedarfsorientierten Grundsicherung. Wenn Geld für die Entlastung der Unternehmen im Überfluss da zu sein scheint, darf am Existenzminimum der Ärmsten nicht gespart werden.