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Foto: Rico Prauss

Wahlkampfgetöse schwarz-gelb-regierter Länder

Pressemitteilung von Dietmar Bartsch,

„Mehr Realitäts- und Solidaritätsverweigerung gegenüber Menschen in finanzschwachen Bundesländern im Westen und im Osten ist kaum möglich“, erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der LINKEN, Dietmar Bartsch, zu der von Bayern und Hessen eingereichten Klage gegen den Länderfinanzausgleich. Bartsch weiter:

„Der Finanzausgleich zwischen den Bundesländern gilt bis 2019. Er ist Grundlage für den Solidarpakt II und für die Regelungen zur Schuldenbremse. Deshalb wird die Klage von Bayern und Hessen vor dem Bundesverfassungsgericht keine Chance haben.Die Ministerpräsidenten aller Bundesländer haben verabredet, über Regelungen nach dem Auslaufen des Länderfinanzausgleichs zu verhandeln. Seehofer und Bouffier müssen ihre Amtskolleginnen und – Kollegen nicht vor Gericht dazu verklagen.Komisch nur, dass in Bayern und Hessen in diesem Jahr auch Landtagswahlen sind. Die Hoffnung, per Gerichtsbeschluss finanzielle Vorteile als Wahlgeschenk zu erreichen, wird sich nicht erfüllen“.