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Virtuelle Schnüffler haben in Facebook & Co. nichts zu suchen

Pressemitteilung von Ulla Jelpke,

„Virtuelle verdeckte Ermittler haben in sozialen Netzwerken nichts verloren. Ihr Einsatz verstößt gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Nutzung Sozialer Netzwerke zu Fahndungszwecken“ (BT-Drucksache 17/6100). Jelpke weiter:

„Bundeskriminalamt, Bundespolizei und Zoll ermitteln in sozialen Netzwerken wie Facebook. Das hat die Bundesregierung bestätigt. Zum Einsatz kommen dabei auch verdeckte Ermittler, die sich unter falscher Identität in die Netze einschleichen. So waren laut Bundesregierung in den letzten 24 Monaten in sechs Fällen BKA-Beamte als virtuelle verdeckte Ermittler unterwegs.

Zwar dürfen die virtuellen verdeckten Ermittler des BKA keine milieubedingten Straftaten begehen. Doch ob die Ermittler jemals zu Straftaten aufgerufen oder Texte mit strafbarem Inhalt verfasst oder Dateien mit strafbarem Inhalt weitergegeben haben, kann die Bundesregierung offenbar nicht mit Sicherheit ausschließen. Eine Beantwortung dieser Frage würde ‚das Staatswohl‘ erheblich beeinträchtigen, so die Bundesregierung. Die Antwort sei daher als ‚Verschlusssache-Vertraulich‘ bei der Geheimschutzstelle des Bundestages hinterlegt. Der verdeckte Einsatz von Ermittlern verletzt das Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (IT-Grundrecht), das das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zu Online-Durchsuchungen konstatiert hatte. Wer Informationen über sich selbst in einem sozialen Netzwerk offenlegt, muss darauf vertrauen können, dass der Staat nicht mitliest.

DIE LINKE wird sich weiter für einen Schutz der Grundrechte auch bei Ermittlungen der Polizei im Internet einsetzen.“