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Verwaltungsgerichtsurteil widerspricht Rechtsauffassung des Innenministeriums

Pressemitteilung von Sevim Dagdelen,

Das Soysal-Urteil des Europäischen Gerichtshofs gilt nach einem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts (VG 19 V 61.08, Beschluss vom 25. Februar 2009) auch für passive Dienstleistungsnehmer. Das Gericht sieht sogar die Möglichkeit, dass passive Dienstleistungsfreiheit in Form touristischer Aufenthalte die Einreisefreiheit begründen kann. "Aus der Begründung des Beschlusses ergibt sich, dass türkische Staatsangehörige visumsfrei nach Deutschland einreisen können, wenn der vorrangige Zweck der Einreise die Inanspruchnahme von Dienstleistungen ist", stellt Sevim Dagdelen fest. Aus Sicht der migrationspolitischen Sprecherin der Fraktion DIE LINKE geht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts damit deutlich über den Bereich hinaus, den der parlamentarische Staatssekretär Peter Altmaier (CSU) entgegen der Rechtsprechung und der Mehrheit der Rechtsexperten dem Soysal-Urteil zumessen will. Dagdelen weiter:

"Durch das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts wird die Neuregelung des Erwerbs von Sprachkenntnissen vor der Einreise im Rahmen des Ehegattennachzugs ad absurdum geführt. Ein türkischer Staatsangehöriger muss beim Grenzübertritt lediglich Dokumente mit sich führen, aus denen sich ergibt, dass er nicht nur einen Besuchsaufenthalt plant, sondern der vorrangige Zweck der Einreise die Inanspruchnahme von Dienstleistungen ist, wozu letztlich auch der Erwerb von Sprachkenntnissen bei entsprechenden Sprachkursanbietern gehört.

Die Bundesregierung muss jetzt endlich der Rechtsauffassung der Experten folgen und eine zügige Umsetzung des Soysal-Urteils nicht nach dem Motto, dass 'nicht sein kann, was nicht sein darf', verschleppen."