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Vermögensabgabe statt Griechenland-Paktet

Pressemitteilung von Sahra Wagenknecht,

„Vermögensabgabe ja, Kleinsparer schröpfen und drittes Griechenland-Paket Nein“, kommentiert Sahra Wagenknecht die Debatte um eine Vermögensabgabe bei Staatsinsolvenzen sowie die Ankündigung des Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble eines dritten Rettungspaketes für Griechenland. Die Erste Stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Die Ankündigung eines dritten Griechenland-Paktes durch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ist ein weiteres Milliarden-Geschenk an die griechische Oberschicht und die Gläubiger Griechenlands. Die Bundesregierung kämpft für sogenannte Reformen auf Kosten der Mehrheit der griechischen Bevölkerung, aber weigert sich wie auch die EU-Kommision die griechischen Oligarchen zur Kasse zu bitten. Die EU-Kommission sowie die Bundesregierung sind Anwälte der Millionäre.

Eine Vermögensabgabe ist überdies nicht nur bei Staatsinsolvenzen erforderlich, wie die Bundesbank vorsieht. Die Abgabe ist bereits zur Abwendung von Staatsinsolvenzen unumgänglich, wie vom Internationalen Währungsfonds in die Debatte eingebracht. Eine Vermögensabgabe darf aber nicht die Kleinsparer treffen, die in die private Altersvorsorge gedrängt wurden.

Laut Credit Suisse übertrifft das Vermögen der europäischen Millionäre mit 17 Billionen Euro die Staatsverschuldung aller 28 EU-Staaten von über elf Billionen Euro. Zudem verfügen 85 Menschen über die halbe Welt bzw. ein Vermögen wie die halbe Weltbevölkerung von 3,5 Milliarden Menschen. Es muss Schluss damit sein, dass die Steuerzahler mit Rettungspaketen die Plutokratie finanzieren.

DIE LINKE lehnt eine erneute Rettung von Banken und Vermögenden mit einem dritten Griechenland-Paket ab und erneuert ihre Forderung nach einer EU-weiten Vermögensabgabe für Millionäre. Eine solche EU-weite Abgabe würde die Kleinsparer verschonen und über eine Stichtagsregelung Steuerflucht einen Riegel vorschieben, weil Unionsbürger auch bei Verlagerung ihres Wohnsitzes unbeschränkt gegenüber ihrem Heimatstaat steuerpflichtig bleiben.“