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Verlängerung der Kampfeinsätze der Bundeswehr ablehnen

Pressemitteilung von Norman Paech,

"Zum Antrag der Bundesregierung auf Verlängerung des Mandats für den Kampfeinsatz der Bundswehr im so genannten "Krieg gegen den Terror", erklärt der außenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Prof. Dr. Norman Paech, MdB:"

"Zum vierten Mal hat das rot-grüne Bundeskabinett heute einen Antrag zur Verlängerung des Kampfeinsatzes der Bundeswehr im Rahmen des so genannten "Krieges gegen den Terror" beschlossen. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE lehnt die nun zur jährlichen Routine gewordene Verlängerung dieses Kampfeinsatzes strikt ab.

Die Bundesregierung stützt sich zur Rechtfertigung der Operationen "Enduring Freedom" und "Active Endavour" weiterhin auf das Selbstverteidigungsrecht unter Artikel 51 der UNO-Charta und auf den Bündnisfall nach Artikel 5 des Nato-Vertrages. Vier Jahre nach den Anschlägen vom 11. September 2001 ist es aber unzulässig, ganz unabhängig von der damaligen Einschätzung der Lage, daraus ein Recht auf militärische Selbstverteidigung abzuleiten. Heute liegt ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere Nato-Mitglieder, der "als Angriff gegen sie alle angesehen werden muss", eindeutig nicht vor.

Das beantragte Mandat missachtet zudem die Rechte des Deutschen Bundestages, da es sich faktisch um einen Vorratsbeschluss ohne klar definiertes Einsatzgebiet handelt. Die Bundesregierung beantragt den Einsatz der Bundeswehr in einem Gebiet, das von Nord-Ost-Afrika über die Arabische Halbinsel bis nach Mittel- und Zentralasien reicht. Tatsächlich ist etwa die Deutsche Marine mit Berufung auf dieses Anti-Terror-Mandat seit vier Jahren ständig am Horn von Afrika im Einsatz. Zudem verlangt die Bundesregierung faktisch einen Freibrief für einen deutlichen Ausbau des Einsatzes. Der beim Parlament beantragte Umfang liegt erneut deutlich über dem bislang ausgeschöpften Kontingent.

Vor allem aber würde es der Bundesregierung bei einer Zustimmung durch das Parlament ein weiteres Jahr ermöglicht, die verdeckt agierenden Einheiten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) einzusetzen. Die Aktivitäten des unter dem Kommando der US-Streitkräfte kämpfenden KSK entziehen sich jedoch weitgehend der parlamentarischen Kenntnis und Kontrolle. Die Abgeordneten werden beispielsweise nicht darüber unterrichtet, ob und inwieweit die KSK am Anti-Drogen-Kampf sowie an der Festnahme von Personen beteiligt ist, die in Guantanamo und anderen US-Gefangenenlager unter eindeutig völkerrechtswidrigen und menschenunwürdigen Bedingungen festgehalten werden. Einem Mandat für einen solchen Einsatz kann ein demokratisches Parlament nicht zustimmen.

Die Bundestagsfraktion DIE LINKE erinnert an die Warnung von UN-Generalsekretär Kofi Annan, dass die Gefahr besteht, durch den militärischen Kampf gegen den Terror "genau die Werte zu untergraben, die Terroristen ins Visier nehmen - die Menschenrechte und die Rechtstaatlichkeit". DIE LINKE wird deshalb bei der Abstimmung im Bundestag gegen den Antrag der Bundesregierung stimmen."