„Das Gericht hat mit seiner Entscheidung der gängigen Praxis der Bundesregierung, Geheimdienste zur Beobachtung und Diskreditierung gewählter Abgeordneter der Opposition zu nutzen, eine erneute Absage erteilt,“ so Dorothée Menzner zum Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts, das am 30. Juni ihrer Klage stattgegeben hat und das Bundesamt für Verfassungsschutz verpflichtet hat, die Personenakte der Klägerin vorzulegen. Menzner weiter:
„Nachdem ich bereits den Niedersächsischen Verfassungsschutz auf dem Klageweg zur Herausgabe von Teilen der dort über mich geführten Akte zwingen musste, hat das Kölner Verwaltungsgericht nun mein Recht auf Akteneinsicht gegenüber dem Bundesamt für Verfassungsschutz bestätigt. Das gleiche Gericht hatte am 17. Januar entschieden, dass der stellvertretende Vorsitzende unserer Fraktion, Bodo Ramelow, nicht weiter vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden darf. Es bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung weiter auf ihrer skandalösen Praxis beharrt oder das Urteil diesmal annehmen wird.“
Verfassungsschutz muss Akteneinsicht gewähren
Pressemitteilung von Dorothée Menzner,
- DIE LINKE vom 24. bis 26. Februar 2021 im PlenumNachricht
- Hinter den Kulissen des BundestagsNachricht von Gesine Lötzsch
- Die Abschottung Europas beenden – Für eine solidarische Migrationspolitik auf Basis der Menschenrechte Im Wortlaut von Michel Brandt
- Kindern eine Stimme geben – erst recht zu KrisenzeitenIm Wortlaut von Norbert Müller
- LINKE begrüßt Stopp der BestandsdatenauskunftPressemitteilung von Niema Movassat
- CDU spaltet das demokratische LagerPressemitteilung von Jan Korte