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Verbindlichen Beteiligungsrechten für Kommunen darf sich der Bund nicht länger verschließen

Pressemitteilung von Katrin Kunert,

Aus Anlass der Einbringung des Antrages "verbindliches Mitwirkungsrecht der kommunalen Spitzenverbände bei der Erarbeitung von Gesetzesentwürfen und Verordnungen sowie im Gesetzgebungsverfahren“ (Drs. 16/358) erklärt die Bundestagsabgeordnete Katrin Kunert:

Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag weisen immer auf die Bedeutung des im Grundgesetz verankerten Rechts auf Selbstverwaltung (Art. 28 GG) hin.

Nachweislich wird aber die kommunale Selbstverwaltung durch die immer enger werdenden rechtlichen und finanziellen Spielräume in Frage gestellt. Es ist an der Zeit, dass in Gesetzgebungsverfahren, die die Kommunen betreffen, mindestens die kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund) verbindlich einbezogen werden.

Denn nur sie verfügen über Realitätsnähe und wirklich über verlässliche Daten bei der Bewertung von Vorhaben. Wenn Kommunen ihren Sachverstand frühzeitig einbringen, werden Gesetze transparenter, unbürokratischer und bürgerfreundlicher gestaltet. Damit können Kommunen im Vorfeld mögliche Auswirkungen selbst bewerten. Nur so kann eine einseitige Lastenverschiebung auf die Kommunen verhindert und dem Art. 28 GG wirklich Rechnung getragen werden.

Daher fordert DIE LINKE. die Bundesregierung auf, ein Kommunalmitwirkungsgesetz vorzulegen, welches den kommunalen Spitzenverbänden bei der Erarbeitung von Gesetzesentwürfen und Verordnungen sowie im Gesetzgebungsverfahren ein verbindliches Mitwirkungsrecht garantiert. Aber nicht nur die Bundesregierung, auch der Bundestag sollte sich in die Pflicht nehmen, bei Gesetzgebungsverfahren bzw. in der Beratung von Anträgen, die kommunale Belange tangieren, den kommunalen Spitzenverbänden ein verbindliches Mitwirkungsrecht einzuräumen.