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Unverantwortbarer Blindflug bei Nutzung der Atomenergie

Pressemitteilung von Dorothée Menzner,

„Nachdem Umweltminister Röttgen und die Bundesregierung von der Atomlobby vollends gekauft wurden, wird nunmehr auch von Enteignung der Grundbesitzer in Gorleben gesprochen. Es ist klar, dass durchschnittlich 14 Jahre längere Laufzeiten für Atomkraftwerke rund 5.000 Tonnen zusätzlichen Atommülls bedeuten. Aber gerade weil es bisher nicht einmal ein Konzept für ein sicheres Endlager gibt, ist die Nutzung der Atomenergie ein unverantwortbarer Blindflug“, kommentiert Dorothée Menzner, energiepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, die aktuelle Debatte um die Laufzeitverlängerung der deutschen AKW. Menzner weiter:

„Nötig ist vielmehr ein Verständnis für die gesellschaftliche Verantwortung und eine nur der Sicherheit verpflichtete, wissenschaftlich fundierte Forschung, um das tödliche Vermächtnis in den Griff zu bekommen. Die Fakten, dass der Salzstock Gorleben für die Lagerung hochradioaktiven Mülls ungeeignet ist, liegen auf dem Tisch, werden aber nach wie vor der Öffentlichkeit vorenthalten.

Unsere Recherchen ergaben, dass mit großen Erdgasvorkommen unter dem Salzstock gerechnet werden muss. Allein das lässt Gorleben als Endlager sofort ausscheiden. Der Bundesregierung muss das bekannt sein, denn entsprechende Akten zu Erdgasbohrungen im nahegelegenen Lenzen auf damaliger DDR-Seite des Salzstocks und einer Gasexplosion, bei der dort 1969 ein Mensch ums Leben kam, sind spätestens 1991 in bundesdeutsche Archive übernommen worden. Wir haben diese Akten einsehen können, sie wurden uns aber mit Hinweis auf schützenswerte Eigentumsrechte nicht herausgegeben.

Nun wird sich auf Antrag der Opposition der Untersuchungsausschuss Gorleben damit beschäftigen. Solange hier keine gutachterlichen Tätigkeiten abgeschlossen werden und der Untersuchungsausschuss arbeitet, muss die massive Verschwendung von Steuergeldern beendet, die Weitererkundung Gorlebens eingestellt und die entsprechenden Haushaltsmittel für ein neues Auswahlverfahren umgewidmet werden.“