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Drei Kinder im Winter auf einem Spielplatz © iStock/shironosov

UN-Konvention ernst nehmen - Kinderrechte verankern

Pressemitteilung von Norbert Müller,

„Die Kinderrechtskonvention ist ein Meilenstein in der Verankerung von Schutz, Förderung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen weltweit. Die UN hat es in einer mehr als außergewöhnlichen Weltlage 1989 geschafft, diese Prinzipien zu verabschieden und mahnt seitdem zu ihrer Erfüllung. Umso erschreckender ist, dass die Bundesrepublik ihrer Verantwortung immer noch nicht nachgekommen ist: Sie hat weder die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen, noch ist sie dem Massenphänomen Kinderarmut wirksam begegnet“, erklärt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den 30. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November. Müller weiter:

„Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz könnte der nächste Meilenstein sein, der mit einer Debatte um die Belange junger und künftiger Generationen unweigerlich einherginge. Stattdessen duckt die Bundesregierung sich weg und hat offensichtlich den Geist der Kinderrechtskonvention auch nach 30 Jahren nicht verstanden. Die Bundesregierung muss endlich mit dem Herumlavieren aufhören und einen Gesetzentwurf zur Aufnahme umfassender Kinderrechte in das Grundgesetz vorlegen.“