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Umweltgesetzbuch ja - Absenken der Standards nein

Pressemitteilung von Lutz Heilmann,

Anlässlich der heutigen Konferenz des Bundesumweltministeriums zum neuen Umweltgesetzbuch erklärte Lutz Heilmann, naturschutzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE.:

Dass das Umweltministerium nach dreißigjährigem Ringen jetzt zügig an einem Umweltgesetzbuch arbeitet, ist zu begrüßen. Das Zusammenfassen des bislang zersplitterten Umweltrechts darf aber nicht dazu führen, dass dabei klammheimlich Schutzvorschriften abgeschwächt werden. Die Umwelt und die Gesundheit der Menschen müssen mehr denn je geschützt werden. Die Probleme, allen voran der Klimawandel, nehmen immer bedrohlichere Ausmaße an.

Insbesondere der Naturschutz darf nicht, wie Wirtschaftsverbände fordern, weiter abgeschwächt werden. Das Umweltrecht muss zum Schutz bedrohter Arten und gefährdeter Naturschutzgebiete weitreichender ausgebaut werden. Auch die aufgrund einer europäischen Rüge zu erwartende Kleine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes lässt das schlimmste erwarten. Mit ihr werden bestehende Regelungen zum Schutz der Natur geschwächt statt gestärkt. So müssen bei Planungsverfahren statt der bislang 2.600 Arten zukünftig nur noch 600 berücksichtigt werden. Wie Minister Gabriel sich damit auf der 9. Vertragskonferenz der Biodiversitätskonvention in Deutschland 2008 präsentieren will, bleibt ein Rätsel.

Zudem bleibt dem Bund im Bereich Naturschutz ohnehin nur noch ein kleiner Zipfel Restkompetenz. Mit der Föderalismusreform kann er zwar nun für alle Aspekte des Naturschutzes umfassende gesetzliche Regelungen schaffen, aber nur in den wenigsten Fällen müssen sich die Länder daran halten. Deshalb fordert DIE LINKE. die Verankerung der Eingriffs- und Ausgleichsregelung in den "allgemeinen Grundsätzen des Naturschutzes" - da diese von den Ländern beachtet werden müssen.