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Umfassende Antidiskriminierungsregelungen umsetzen

Pressemitteilung von Ilja Seifert,

Zur ersten Lesung des Antidiskriminierungsgesetzes (ADG) im Bundestag erklärt der behindertenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE., Ilja Seifert:

Heute beantragt die Fraktion DIE LINKE., die EU-Antidiskriminierungsrichtlinien durch ein einheitliches Antidiskriminierungsgesetz wirksam und umfassend umzusetzen (Drs. 16/370). Auf der Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien in der vom Bundestag am 17. Juni 2005 angenommenen Fassung (Drs. 15/5717) verlangt DIE LINKE. folgende Verbesserungen:

1 - An Stelle des eingeschränkten Anwendungsbereiches des Benachteiligungsverbots ist der Geltungsbereich für das Benachteiligungsverbot auf alle Schuldverhältnisse (außer Familien- und Erbrecht) auszudehnen.

2 - Außer bei Gefahr für Leib und Leben der/des Betroffenen und von Dritten sollte es keinen Ausnahmetatbestand geben. In diesem Zusammenhang ist zum Beispiel die diskriminierende Regelung über die zulässigen Benachteiligungen im Hinblick auf die Vermietung von Wohnungen ersatzlos zu streichen.

3 - Verbänden ist das Verbandsklagerecht einzuräumen.

4 - Gesetz braucht wirksame, verhältnismäßige (dem erlittenen Schaden angemessen) und abschreckende Schadensersatz- (bzw. Schmerzensgeld-) Regelungen, damit Diskriminierer (ob als Person oder als Institution) wissen, dass ihre Taten nicht nur straf- und/oder disziplinarrechtlich geahndet, sondern auch mit empfindlichen Geldbußen (zugunsten der Diskriminierten) belegt werden können.

5 - Der Begriff "Rasse" ist im gesamten Gesetzestext zu streichen. Als zusätzliche verbotene Diskriminierungsgründe werden die Merkmale "Hautfarbe", "Sprache", "Nationalität" sowie "Staatsangehörigkeit" aufgenommen.

6 - Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, zum diskriminierungsfreien Verhalten innerhalb des Betriebes beizutragen und zur Stärkung der Angehörigen von Minderheiten in ihrem Betrieb über vorbeugende Maßnahmen zu informieren.

Ich rechne zuversichtlich damit, dass die Betroffenen und ihre Organisationen unser Herangehen unterstützen werden, weil es ihnen ein ADG brächte, das wirklich hülfe.