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TÜV für öffentliche Einrichtungen und Versorgungsnetze - Konzerne müssen zu Ersatzinvestitionen gezwungen werden

Pressemitteilung von Herbert Schui,

Zu den Konsequenzen aus dem Unglück in Bad Reichenhall und dem Zusammenbruch der Stromversorgung im vergangenen Jahr in Westfalen erklärt Herbert Schui, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE.:

Das Unglück in Bad Reichenhall und die umgefallenen Strommasten in Westfalen haben eine Ursache gemeinsam, nämlich unterlassene Ersatzinvestitionen. Die Gründe für diese Unterlassungen sind unterschiedlich. Die schlechte Wirtschaftslage und die Steuergesetze des Bundes auf der einen und die zunehmenden Verpflichtungen zu Sozialleistungen auf der anderen Seite verschlechtern die Finanzlage der Kreise und Gemeinden so sehr, dass die Instandhaltung von öffentlichen Einrichtungen unterlassen wird. Eine Entschuldigung ist das nicht, aber eine Erklärung. Denn was baufällig ist, muss für den Publikumsverkehr geschlossen werden. Damit weitere Unglücke vermieden werden, ist eine unabhängige, staatliche Überwachung notwendig. Es muss ein TÜV her, der sich um mehr kümmert als um Kraftfahrzeuge, Aufzüge und Öltanks.

Unterlassene Ersatzinvestitionen sind auch die Ursache für die großen Schäden an den elektrischen Überlandleitungen ist Westfalen gewesen. Geld war hier genug vorhanden. RWE hat ihre Gewinne in den Jahren 2001 bis 2005 von 3,9 Mrd. Euro auf 6,3 Mrd. Euro (geschätzt) gesteigert. Und auch E.on hat als Ergebnis seiner hohen Gewinne die Bilanz so sehr gestärkt, dass eine Übernahme von Scottish Power und andere Direktinvestitionen im Ausland geplant sind. Weltweit sollen es 18,6 Mrd. Euro werden. Erst jetzt, nach dem Debakel, plant E.on, 2,8 Mrd. Euro für den Erhalt und Ausbau der Strom- und Gasnetze in Deutschland auszugeben. Es muss also erst zu einem Unglück kommen, bevor die Netzbetreiber etwas weniger für die internationale Konzentration und Monopolisierung ausgeben und ihre Anlagen instand halten.

Hier muss ein TÜV die Kontrolle in die Hand nehmen. Die Konzerne müssen gezwungen werden, die notwendigen Ersatzinvestitionen vorzunehmen. Die gegenwärtige Regelung ist völlig unzureichend: Das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung schreibt den Betreibern von Übertragungsnetzen vor, jedes Jahr einen Bericht über den Netzzustand zu erstellen und diesen auf Verlangen der Regulierungsbehörde vorzulegen. Ebenfalls bekommt die Bundesnetzagentur nachträglich jedes Jahr einen Bericht über Versorgungsunterbrechungen. Hierin wird auch dargestellt, welche Maßnahmen zur Beseitigung der Störungen ergriffen worden sind.

Man stelle sich vor, der Halter eines Kraftfahrzeuges wäre nur verpflichtet, der Behörde regelmäßig einen Bericht über den technischen Zustand des Autos abzuliefern. Störungen wegen technischer Mängel wären in einem gesonderten Bericht der Behörde anzuzeigen - gegebenenfalls also nach einem Unfall. In eine solche Regelung hätten wir zu Recht kein Vertrauen. Eine unabhängige Einrichtung zur technischen Überwachung, mit denselben Befugnissen wie der Kraftfahrzeug-TÜV, ist längst überfällig.