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Trauerspiel Föderalismuskommission

Pressemitteilung von Bodo Ramelow,

„Die Schuldenbremse ist eine fundamentale Weichenstellung in die falsche Richtung“, so Bodo Ramelow zu den Ergebnissen der gestrigen Klausur der Föderalismuskommission, in der er DIE LINKE vertritt. „Um die Interessen der Finanzwirtschaft zu schützen, sind neue Milliarden-Schulden für die Kanzlerin kein Problem. Sobald es darum geht, damit Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und das Sozial- und Bildungssystem auszubauen, fangen CDU und SPD plötzlich damit an, vor dem Marsch in den ‚Schuldenstaat’ zu warnen. Die Schuldenbremse wirkt vor allem wie eine Investitionsbremse.“ Der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Die Einigung, die die Kommission gestern über die Grundzüge einer Schuldenbremse erzielt hat, kennt Sieger und Verlierer. Gewonnen hat die CDU/CSU, die ihre alte Forderung eines weitgehenden Verschuldungsverbotes zumindest für die Länderhaushalte ab 2020 durchsetzen konnte. Es war ein Trauerspiel, zu beobachten, wie die SPD-Seite hier offenbar überrumpelt wurde. Die in Aussicht gestellten Konsolidierungshilfen sind aus unserer Sicht nicht auskömmlich und können zudem nur erlangt werden, wenn die betroffenen Länder zusätzliche Kürzungen vornehmen. Finanzschwache Länder und Kommunen sind die Verlierer der gestrigen Einigung. Sie werden lange vor dem Jahr 2020 damit beginnen müssen, zusätzliche Sparmassnahmen zu vollstrecken, um ab 2020 die Nullverschuldung zu erreichen.

Allein im Bereich der kommunalen Infrastrukturen besteht bis 2020 nach Angaben des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) ein Handlungsbedarf von 700 Milliarden Euro. Ein Neuverschuldungsverbot gerade für Länder und Kommunen wirkt damit völlig kontraproduktiv.

Mit der gestrigen Sitzung wurden unsere verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Übertragung der Schuldenbremse auf die Länder nicht ausgeräumt. Der Bund will den Ländern eine schärfere Schuldenregel verordnen, als er für sich selbst vorsieht. Vertreter der Landtage haben das beabsichtigte Verfahren der Übertragung der Schuldenbremse als unzulässigen Eingriff in die Budgethoheit der Länderparlamente scharf zurückgewiesen.