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Transsexuellengesetz verfassungskonform gestalten, Lebenspartnerschaft der Ehe gleichstellen

Pressemitteilung von Barbara Höll,

DIE LINKE begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das es dem Klageführer, einem 79-Jährigen Mann, juristisch ermöglicht, als Frau anerkannt zu werden und trotzdem mit seiner Frau verheiratet zu bleiben. Der bisherige Zwang zur Eheauflösung bei Geschlechtsübertritt wurde damit für grundgesetzwidrig erklärt und mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt. Barbara Höll, stellvertretende Vorsitzende und Sprecherin für lesbische und schwule Lebensweise der Fraktion DIE LINKE, kommentiert:

"Die Entscheidung ist ein Präzedenzfall, der enorme Sprengkraft besitzt, denn das Bundesverfassungsgericht hat erstmals die Ehe mit gleichen Rechten auch für ein gleichgeschlechtliches Paar zugelassen. Ich fordere deshalb die Bundesregierung auf, die eingetragene Lebenspartnerschaft in allen Bereichen der Ehe vollständig gleichzustellen, um Rechtssicherheit herzustellen.

Völlig zu Recht haben die Karlsruher Richter die Bundesregierung nun zum wiederholten Male aufgefordert, endlich ein verfassungskonformes und damit menschenwürdiges Transsexuellengesetz vorzulegen. Das bisherige Transsexuellengesetz verletzt in eklatanter Weise die Menschenwürde, insbesondere im Bereich des Personenstandsrechts, da es die Betroffenen beim Geschlechtsübertritt dazu zwingt, sich sterilisieren zu lassen."