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Streikbruch durch Leiharbeit ist illegal und muss bestraft werden

Pressemitteilung von Jutta Krellmann,

„Wenn Arbeitgeber auf den Streik ihrer Beschäftigten mit dem Einsatz von Leiharbeitskräften reagieren, zeigen sie nicht nur ihre hässliche Fratze, sie handeln auch illegal“, kommentiert Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, den Streikbruch am Hamburger Flughafen durch Leiharbeitsbeschäftigte. Krellmann weiter:

„Offensichtlich können einige Arbeitgeber in diesem Land tun und lassen, was sie wollen. Das am 1. April 2017 in Kraft tretende reformierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verbietet Arbeitgebern den Einsatz von Leiharbeitskräften, wenn ihr Betrieb unmittelbar von einem Streik betroffen ist. Tun sie es dennoch, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro bestraft werden. Darüber hinaus verstößt der Einsatz von Leiharbeit zum Zweck des Streikbruchs in öffentlichen Unternehmen gegen Hamburger Gesetze und geltende Tarifverträge. Ich fordere die Hamburger Landesregierung auf, hier ohne zu zögern klare Kante zu zeigen und den Betreiber des Flughafens in seine Schranken zu verweisen und anzuzeigen, damit er entsprechend bestraft wird.

DIE LINKE streitet für soziale Standards und lehnt jede Form prekärer Beschäftigung ab, da diese einzig und allein dazu genutzt werden, um Lohndumping zu betreiben und Beschäftigte gegeneinander auszuspielen. Billiglohnstrategien lehnen wir genauso kategorisch ab wie gespaltenen Belegschaften – uns geht es um ,besser‘ und eben nicht nur um ,billiger‘. Das Beispiel vom Hamburger Flughafen zeigt erneut den tatsächlichen Regulierungsbedarf des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes auf: Die Überlassungsdauer von Leiharbeitsbeschäftigten ist – unter entsprechenden Auflagen wie zum Beispiel Equal Pay – sofort auf ein Minimum zu beschränken, langfristig muss Leiharbeit komplett verboten werden.“