Zum Hauptinhalt springen

Stammzellgesetz: Einzelfallprüfung gewährt umfassenden Embryonenschutz

Pressemitteilung von Petra Sitte,

Zur heutigen Vorstellung des Gruppenantrags zur Veränderung des Stammzellgesetzes durch die Abgeordneten Ulrike Flach (FDP), Katherina Reiche (CDU) und Thomas Oppermann (SPD) erklärt Petra Sitte, forschungs- und technologiepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:

Ich befürworte die Streichung des Stichtags und seine Ersetzung durch eine Einzelfallprüfung. Die Gesetzesintention von 2002, einen vernünftigen Ausgleich zwischen Lebens- und Würdeschutz sowie der Forschungsfreiheit und der Ethik des Heilens zu schaffen, wird auf diesem Wege wieder hergestellt.

Mit einer Einzelfallprüfung kann im Sinne eines umfassenden Embryonenschutzes zielgenau verhindert werden, dass der Antrag stellende Forscher die Gewinnung von embryonalen Stammzellen veranlasst hat. An der Statik des Stammzellgesetzes wird nicht gerüttelt. Die anderen zahlreichen Genehmigungsvoraussetzungen bleiben unverändert bestehen. Zudem erhalten Wissenschaftler potentiell Zugriff auf qualitativ und quantitativ neuere Linien. Internationale Forschungskooperationen werden wieder ermöglicht.

Für unterstützenswert halte ich, dass nur solche Zelllinien importiert und verwendet werden dürfen, die von allgemein zugänglichen Stammzellbanken ohne Gewinnerzielungsabsicht abgegeben werden. Damit können Kommerzialisierung verhindert sowie bestehende Monopole gebrochen werden. Die den Forschern in Deutschland zugänglichen Stammzelllinien unterliegen aktuell fast alle patentrechtlichen Regelungen. Ethisch umstrittene Forschung muss jedoch öffentlich kontrollierbar und zu beeinflussen sein.

Richtig finde ich, den Geltungsbereich des Stammzellgesetz auf das Inland zu beschränken. Das schafft Rechtssicherheit für Wissenschaftler in grenzübergreifenden Forschungsaktivitäten.

Der Vorschlag, die Importgründe zu erweitern, vermag hingegen nicht zu überzeugen. Den Import - über den bisherigen Forschungszweck hinaus - für diagnostische, präventive oder therapeutische Zwecke zuzulassen, schießt über das Ziel hinaus. Nach Meinung zahlreicher Experten sind Therapien oder klinische Anwendungen frühestens in zehn bis 15 Jahren zu erwarten.