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Stammzellgesetz ändern

Pressemitteilung von Petra Sitte,

Zur den heute veröffentlichten Stellungnahme des Nationalen Ethikrates zur Veränderung des Stammzellgesetzes (StZG) erklärt, Petra Sitte, forschungs- und technologiepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:

DIE LINKE spricht sich für Verhandlungen zur Änderung der Stichtagsregelung und für die Aufhebung respektive für eine rechtssichere Gestaltung der Strafdrohung aus.

Um international vergleichbare und reproduzierbare Forschungsergebnisse zu erzielen sowie die Tür für medizinisch-therapeutische Anwendungen offen zu halten, brauchen Wissenschaftler den Zugang zu nicht verunreinigten Stammzelllinien. Seit der Verabschiedung des StZG im Bundestag hat sich die Forschung qualitativ weiterentwickelt.

Sofern die Strafdrohung nicht abgeschafft wird, muss sie doch wenigstens auf das Inland begrenzt werden. Damit können internationale Forschungskooperationen, insbesondere die innerhalb des Siebten EU-Forschungsrahmenprogramms, ohne das Damoklesschwert der Strafverfolgung für Forscher ermöglicht werden.

Mit diesen beiden Änderungen würde der Kompromiss zum Stammzellgesetz von 2002 nicht angetastet. Ethisch-moralische Anforderungen würden an den Forschungsstand problemadäquat angepasst. Von Deutschland ginge nach wie vor keine Anreize zur Zerstörung von Embryonen aus. Es wäre ein guter Ausgleich zwischen Lebensschutz und Menschenwürde einerseits sowie Forschungsfreiheit und dem legitimen Interesse von Patienten auf Heilung andererseits getroffen.