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Staatsziel Tierschutz mit Leben erfüllen

Pressemitteilung von Alexander Süßmair,

„Das geltende Tierschutzrecht reicht nicht aus, um das Staatsziel Tierschutz umzusetzen; wir brauchen ein strengeres und damit tierfreundlicheres Tierschutzrecht. Der Entwurf der Bundesregierung für ein novelliertes Tierschutzgesetz ist dazu völlig untauglich. Was das Thema Tierversuche betrifft, hat die schwarz-gelbe Koalition in der Vergangenheit nichts getan, um auf EU-Ebene strengere Tierschutzstandards durch zu setzen“, so Alexander Süßmair, Tierschutzbeauftragter der Fraktion DIE LINKE, nach 10 Jahren Tierschutz im Grundgesetz. Süßmair weiter:

„Dazu haben wir ein Umsetzungsproblem. Bestehende gesetzliche Regelungen werden einfach nicht eingehalten. Beispielsweise ist es nach geltendem Recht verboten, Tiere aufgrund ihres Geschlechts zu töten. Das passiert täglich aber tausendfach. So kommen männliche Küken in den Shredder, weil sie keine Eier legen können.

Wir brauchen die Förderung von Alternativen. Das gilt bei der Züchtung von Mehrnutzungsrassen, also etwa Hühnern, die Eier legen können und deren Fleisch trotzdem schmeckt. Das gilt auch bei der Erforschung von Alternativen für Tierversuche. Wir müssen in Europa tierschutzkonform und tiergerecht produzieren. Produkte, die anderswo tierschutzwidrig hergestellt wurden, dürfen nicht mehr eingeführt werden.“