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Staatliche Diskriminierung von muslimischen Frauen beenden

Pressemitteilung von Christine Buchholz,

„Obwohl das Bundesarbeitsgericht in Erfurt geurteilt hat, dass ein generelles Verbot religiös geprägter Kleidungsstücke eine muslimische Lehramtsbewerberin diskriminiert, hat die Bundesregierung diese Diskriminierung noch verstärkt. Sie hat ein Gesetz beschlossen, das es ermöglicht, Bundesbeamtinnen das Tragen eines muslimischen Kopftuchs zu untersagen", erklärt Christine Buchholz, religionspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum Jahrestag der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts am 27. August, das der Klage einer muslimischen Lehramtsbewerberin mit Kopftuch gegen das Land Berlin Recht gegeben hatte. Buchholz weiter:

„Die Bundesregierung stellt religiöse Symbole auf die gleiche Ebene wie Nazi-Symbole. Sie macht sich Vorurteile anderer zu eigen. Leider haben sich FDP und Grüne im Bundestag nicht gegen das Gesetz gestellt und die meisten ihrer Landesregierungen haben im Bundesrat für das Gesetz gestimmt und es somit ermöglicht. DIE LINKE hat als einzige konsequent das Gesetz abgelehnt.

Im Bund und in den Ländern, in denen es diskriminierende Kopftuchverbote in Bereichen des öffentlichen Dienstes gibt, müssen endlich die Konsequenzen aus dem Urteil gezogen werden.

Muslimische Frauen mit Kopftuch werden bei der Arbeitssuche um ein Vielfaches häufiger abgelehnt als Frauen ohne sichtbares muslimisches Symbol. Für DIE LINKE widerspricht die individuelle Religionsfreiheit von Beschäftigten nicht der Neutralität des Staates – anders als das Kreuz an der Wand in bayrischen Behörden."