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SPD und CDU sollen Kürzungen bei unter 25jährigen Arbeitslosen zurückziehen

Pressemitteilung von Katja Kipping,

Anlässlich der heutigen Anhörung im Ausschuss Arbeit und Soziales zu der von SPD und CDU Fraktion geplanten Verschärfungen der Unterhaltspflicht sowie zu den Kürzungen bei unter 25jährigen hat die Fraktion DIE LINKE eine aktuelle Stunde beantragt. Dazu erklärt Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.:

Mit der Herabsetzung des Regelsatzes auf 276 Euro sowie durch die Neureglungen für Bedarfsgemeinschaften werden Volljährige unter 25 Jahren wie Minderjährige behandelt. Die Freizügigkeit wird unter dem Vorbehalt der Erlaubnis durch den Leistungsträger gestellt. Laut Gesetz gilt nur bei "schwerwiegenden sozialen Gründen" die Gründung einer eigenen Bedarfsgemeinschaft als gerechtfertigt. Im Klartext heißt das, nur ALG-II Bezieher/-innen unter 25 Jahren mit suchtkranken und zu häuslicher Gewalt neigenden Eltern haben Anspruch auf einen eigenständigen Start ins Leben. Die Linksfraktion ist jedoch der Meinung: Junge Erwachsene dürfen nicht bestraft werden für die Unfähigkeit von Politik und Wirtschaft genügend Ausbildungs- und Arbeitsplätze anzubieten. Jeder hat das Recht auf einen eigenständigen Start ins Leben. Bürgerrechte, wie die Freizügigkeit, sind unteilbar und keine Spielmasse für Kürzungen.

Ursprünglich sollten junge Arbeitslose mit Hartz IV besondere Förderung bekommen. Stattdessen steigt die Jugendarbeitslosigkeit weiter an. Franz Müntefering setzt nun noch einen drauf. Er überzieht die Betroffenen nun noch mit einer besonderen Benachteiligung.

Die Aussagen verschiedener Sachverständiger unterstreichen, dass die Verschärfungen verfassungsrechtlich höchst fragwürdig und verwaltungstechnisch nicht umsetzbar sind. So bezweifelte beispielsweise das Diakonische Werk, dass die Enthaftung des Staates (angesichts der neuen Haftung für nichteheliche Stiefkinder) zu Lasten Dritter verfassungskonform ist. Frank Jäger von der BAG Sozialhilfeinitiativen legte dar, dass die vorgesehenen Verschärfungen der Unterhaltspflicht bei Stiefkindern in nichtehelichen Partnerschaften dem BGB widersprächen. So sind gem. § 1601 BGB nur Verwandte gerader Linie verpflichtet, sich Unterhalt zu gewähren - und nicht die nichtehelichen Partner von Alleinerziehenden für ihre neuen Stiefkinder. Mit diesem Widerspruch zwischen Sozialgesetzbuch und Bürgerlichem Gesetzbuch wird eine weitere Klageflut und Rechtsunsicherheit für Betroffene vorprogrammiert.

Die Bundesagentur für Arbeit verwies in Ihrer Stellungnahme auf die technische Nichtmachbarkeit. Das System A2LL lasse - so die Agentur die Aufnahme "volljährige Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben" in eine bestehende Bedarfsgemeinschaft nicht zu. Eine Realisierung der neuen Software sei nicht vor dem 1. Juli möglich.

Diese Arbeit sollte der Bundesagentur erspart bleiben. Wir fordern SPD und CDU auf die geplanten Verschärfungen der Unterhaltspflicht sowie die geplanten Kürzungen bei Volljährigen unter 25 zurückzuziehen!