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Skandalentscheidung zu Schacht Konrad

Pressemitteilung von Hans-Kurt Hill,

Zur Abweisung der Klagen gegen Schacht Konrad erklärt Hans-Kurt Hill, energiepolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg am heutigen Mittwoch, die Klage der Klagen betroffener Bürger gegen Schacht Konrad abzulehnen, ist ein Skandal. Die eklatante Fehlentscheidung des Gerichtes hat gefährliche Folgen für kommende Generationen.

Ohne sich mit den tatsächlichen Problemen beim Schacht Konrad auseinander zu setzen, sprach das Gericht den betroffen Bürgerinnen und Bürgern und den Gemeinden schlicht die Klagebefugnis ab. Es wurde nicht einmal geprüft, ob der Nachweis zur Langzeitsicherheit Stand von Wissenschaft und Technik ist.

DIE LINKE. im Bundestag macht deutlich, dass Schacht Konrad als atomares Endlager völlig ungeeignet ist. Seriöse Voraussetzung für ein Endlager ist der sofortige Ausstieg aus der unbeherrschbaren Atomenergienutzung und ein standortunabhängiges Suchverfahren unter breiter Beteiligung der Bevölkerung. Darauf haben die Bürgerinnen und Bürger auch in Niedersachsen einen Anspruch. Wir fordern keine Abfälle im Schacht Konrad einzulagern, ohne endgültige Rechtsprechung durch das Bundesverwaltungsgericht. Nach der Skandalentscheidung bleiben alle Fragen zu Standortalternativen, Terrorgefahr und Langzeitsicherheit offen. Ein weiterer Skandal ist die Begründung des Landes Niedersachsen zur Abweisung der Klagen: Es gebe keinen "Nachweltschutz". Dabei ist der Staat grundgesetzlich zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in Verantwortung für die künftigen Generationen verpflichtet.

Die betroffenen Menschen vor Ort sind von der damaligen rot-grünen Regierung hinters Licht geführt worden. Und der verantwortliche Niedersachse, Sigmar Gabriel, zieht den Kopf ein. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ist scheinbar nicht in der Lage, eine so folgenschwere und grundsätzliche Entscheidung abschließend zu bewerten und dazu neue Rechtssetzungen vorzunehmen. Damit sind die betroffenen Bürger gezwungen Ihren begründeten Rechtsanspruch beim Bundesverwaltungsgericht einzuklagen.

Es wurde nicht geprüft, ob der Nachweis zur Langzeitsicherheit Stand von Wissenschaft und Technik ist. Die Untersuchungen und Methode sind rund 20 Jahre alt. Die Modelle beruhen weitgehend auf Annahmen; es wurden kaum geologische Daten erhoben. Das waren damals Steinzeitmethoden im Vergleich zum heutigen Wissensstand. Die Planfeststellung wurde laut Energiekonsens der damaligen rot-grünen Regierung unter der Prämisse zu Ende gebracht, dass am Lager nicht gebaut wird. Die Klage sollte Klarheit bringen. Nun fand nicht einmal eine inhaltliche Abwägung statt.