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Selbstbestimmte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen sicherstellen

Pressemitteilung von Ilja Seifert,

Ilja Seifert: Mit dem Nachteilsausgleichsgesetz greift DIE LINKE. eine alte Forderung aus der Behindertenbewegung auf

Zum Welttag der Menschen mit Behinderungen, der am 3. Dezember gegangen wird, brachte DIE LINKE. den Antrag für ein „Gesetz zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile (NAG)“ in den Bundestag ein. Sie griff damit jahrzehntelange Forderungen aus der Behindertenbewegung auf.

Ziel ist, das Behindertenrecht zu vereinheitlichen, behinderungsbedingte Nachteile bedarfsdeckend auszugleichen und so die selbstbestimmte Teilhabe am Gemeinschaftsleben effektiv zu stärken. Grundprinzip muss sein: gleiche Leistung bei vergleichbarer Beeinträchtigung. Zukünftig soll nicht mehr die Ursache, sondern nur noch die benachteiligende Wirkung der Behinderung Maßstab für Leistungen sein.

Die Form des „Persönlichen Budgets“ kann sich dafür als geeignet erweisen, wenn es vom Prinzip der Bedarfsdeckung ausgeht und nicht mehr die Bedürftigkeit im Sinne des Sozialrechts zum Ausgangspunkt wählt: „Damit können Betroffene ihre notwendigen Hilfen selbst einkaufen, ohne sich beim Sozialamt einer Bedürftigkeitsprüfung zu unterziehen und erst ihr gesamtes Hab und Gut veräußern zu müssen“, unterstreicht der behindertenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE., Ilja Seifert, die Forderung. Nur so könne Chancengerechtigkeit, selbstbestimmte Teilhabe und selbstbestimmte Persönlichkeitsentfaltung tatsächlich am Gemeinschaftsleben erreicht werden.

Alle Leistungen, die bisher nach verschiedenen Gesetzen und Regelungen - vom Bundesversorgungsgesetz über die Eingliederungshilfe bis zur Pflegeversicherung - erbracht werden, laufen künftig im NAG zusammen. Die Versorgungsämter werden zentrale Anlaufstelle für alle. Leistungen können aus Zahlungsverpflichtungen, beispielsweise von Schadensverursachern, sowie aus Steuermitteln bezahlt werden. All das zusammen hilft den Betroffenen und führt zu einer spürbaren Entbürokratisierung. Seifert: „Der bedarfsdeckende Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile muss eine selbstverständliches Instrument der Selbstverwirklichung sein und ist zudem ein wichtiger Schritt zu einem neuen Grundsatz des Miteinanders."