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Schulverpflegung: Ess-Klasse statt S-Klasse

Pressemitteilung von Karin Binder,

„DIE LINKE fordert die Bundesregierung auf, eine hochwertige und gebührenfreie Kita- und Schulverpflegung sicherzustellen. Im kommenden Bundeshaushalt sollen dazu 1,8 Milliarden Euro für lernstarke Mahlzeiten ab Beginn des Schuljahres 2015/2016 eingeplant werden. Für die Folgejahre sind jeweils 4,4 Milliarden Euro vorzusehen. Gleichzeitig müssen verbindliche Qualitätsstandards für die Verpflegung festgeschrieben werden“, erklärt Karin Binder, ernährungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Studie der Hamburger Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, die heute in Berlin vorgestellt worden ist. Binder weiter:

„Der Bund hat gegenüber unseren Kindern eine soziale Fürsorgepflicht und ist für die gesundheitliche Vorsorge verantwortlich. Statt teure Dienstwagen steuerlich zu subventionieren, sollte gutes Schulessen gefördert werden: Ess-Klasse statt S-Klasse. Eine flächendeckende und beitragsfreie Verpflegung in den Erziehungs- und Bildungsstätten erreicht alle Kinder gleichermaßen und trägt dazu bei, dass sie gesund aufwachsen und Bildungschancen nutzen können. Die Teilnahme am Gemeinschaftsessen darf nicht am zu kleinen Geldbeutel der Familien scheitern. Die Hartz IV-Regelsätze für Kinder und Jugendliche sind ohnehin viel zu niedrig für eine ausgewogene Ernährung. Auch die Almosen des Bildungs- und Teilhabepakets der Bundesregierung reichen nicht für eine gute und abwechslungsreiche Schulverpflegung.

DIE LINKE fordert, die Vernetzungsstellen für die Kita- und Schulverpflegung und ihre Angebote flächendeckend auszubauen, personell aufzustocken und dauerhaft einzurichten. Sie sollen den Schulen beratend zur Seite stehen. Der Mehrwertsteuersatz für die Verpflegung und damit verbundene Dienstleistungen in Schulen und Kindertagesstätten durch Caterer ist vom Bund von 19 auf sieben Prozent zu reduzieren. Verpflegungsangebote durch kommunale Einrichtungen oder Vereine sind generell von der Umsatzsteuer zu befreien.“