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Schäubles Pläne zum Bundeswehreinsatz im Innern bleiben grundgesetzwidrig

Pressemitteilung von Ulla Jelpke,

"Wolfgang Schäuble ist ein unverbesserlicher Überzeugungstäter. Dass er seit 15 Jahren unermüdlich für eine Grundgesetzänderung zur Legalisierung von Bundeswehreinsätzen im Inland trommelt, ändert allerdings nichts daran, dass solche Einsätze mit den Grundprinzipien der Verfassung nicht vereinbar sind", erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke. Hintergrund: Der Bundesinnenminister rechnet in dieser Legislaturperiode nicht mehr mit einer Grundgesetzänderung zum Bundeswehreinsatz im Inneren, will das Thema aber nach der Bundestagswahl erneut einbringen. Jelpke:

"Schon das Luftsicherheitsgesetz der Schröder-Regierung, das den Abschuss entführter Flugzeuge legalisieren sollte, wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht nur deswegen gekippt, weil es gegen das Verbot von Bundeswehreinsätzen im Inland verstieß, sondern auch weil es die grundgesetzlich geschützte Menschenwürde verletzte. Diese hohe Hürde wird auch die von Schäuble angestrebte Grundgesetzänderung nicht umgehen können. Schäubles Pläne bleiben damit grundgesetzwidrig - heute und in Zukunft. DIE LINKE wird auch in der nächsten Legislaturperiode wachsam sein und die demokratischen Rechte im Grundgesetz verteidigen."