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Schäubles Abschusspläne verstoßen gegen die Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes

Pressemitteilung von Wolfgang Neskovic,

Zur von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble geplanten Grundgesetzänderung, mit der der Abschuss entführter Passagierflugzeuge ermöglicht werden soll, erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE., Wolfgang Nešković:

Minister Schäubles Plan, das Grundgesetz zu ändern, um entgegen dem eindeutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz die Tötung unschuldiger Menschen zu ermöglichen, zeugt von hartnäckiger Ignoranz gegenüber dem höchsten deutschen Gericht. Vor nicht einmal einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht den Koalitionären ins Stammbuch geschrieben, dass es wegen der Menschenwürdegarantie aus Artikel 1 des Grundgesetzes "schlechterdings undenkbar" sei, Leben gegen Leben abzuwägen. Daran zu rütteln, verstößt gegen die so genannte "Ewigkeitsgarantie" des Artikels 79 des Grundgesetzes, wonach bestimmte Grundprinzipien unserer Verfassung auch durch eine Grundgesetzänderung nicht eingeschränkt werden dürfen. Hierzu zählt auch die nach Art. 1 garantierte Menschenwürde. Ihr Schutz kann deswegen auch mit einer so abenteuerlichen Konstruktion wie Schäubles "Quasi-Verteidigungsfall" nicht umgangen werden. Mit seinem Entwurf zeigt Schäuble, dass er Buchstaben und Geist des Grundgesetzes nicht verstanden hat und offensichtlich auch nicht verstehen will.