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Sachverständige kritisieren Regierungsentwurf zur Opferrente

Pressemitteilung von Volker Schneider,

Als „schallende Ohrfeige für die Bundesregierung“ wertet der rentenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE., Volker Schneider, die Kritik der Sachverständigen anlässlich der Anhörung des Rechtsausschusses am Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur Verbesserung der Situation politisch Verfolgter in der DDR:

Die Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung zieht sich wie ein roter Faden durch sämtliche Stellungnahmen der geladenen Sachverständigen. Dabei wird eins ganz deutlich: Der im Einigungsvertrag festgelegte Auftrag, wonach politisch Verfolgte in der DDR „angemessen zu entschädigen seien“, wird mit dem jetzigen Gesetzentwurf auch 17 Jahre nach der Wiedervereinigung nicht eingelöst. Eher ist genau das Gegenteil geplant.

Insbesondere die halbjährig durchzuführende Bedürftigkeitsprüfung wird durchgehend abgelehnt, wonach nur diejenigen Betroffenen Leistungen erhalten sollen, die tatsächlich in wirtschaftlich schwieriger Lage sind. Nach Ansicht der Sachverständigen würde dies für die Betroffenen eine unzumutbare Belastung darstellen und der Würdigung der Opfer widersprechen. Gleichzeitig bezeichnen sie den dadurch entstehenden Verwaltungsaufwand als unverhältnismäßig.

Die aktuellen Ungerechtigkeiten der bisherigen Wiedergutmachungsregelungen werden mit dem jetzigen Entwurf noch verschlimmert, so das vernichtende Urteil der Sachverständigen.

Die Bundesregierung wäre nach der vernichtenden Kritik der Sachverständigen gut beraten, den Gesetzentwurf der LINKEN zur Opferrente einfach anzunehmen.